Erfassung von Elektroschrott seit Inkrafttreten des Elektro-Altgeräte-Gesetzes (ElektroG) am 24.03.2006

Erfassung von Elektroschrott seit Inkrafttreten des Elektro-Altgeräte-Gesetzes (ElektroG) am 24.03.2006

Anfrage:

  1. Wie viel Elektroschrott aus privaten Haushalten pro Einwohner und Jahr wird derzeit in Karlsruhe gesammelt und wie verhält sich dies zu der Erfas-sungsmenge vor Einführung des ElektroG?
  2. Wie hoch ist der geschätzte aktuelle Erfassungsgrad des gesamten anfallenden Elektroschrotts in Karlsruhe?
  3. Wie setzt sich der erfasste Elektroschrott zusammen (Großgeräte, Kleingeräte etc.)?
  4. Gibt es Hinweise auf gehäufte Fehleinwürfe von Elektroschrott in die Rest-müll- und/oder die Wertstofftonne?
  5. Gibt es Hinweise auf Probleme bei der Erfassung, welche die Wiederverwertbarkeit des Elektroschrotts beeinträchtigen (z.B. hinsichtlich der bruchsicheren Erfassung von Bildschirmen)?
  6. Hält die Stadtverwaltung es für zielführend, die Bevölkerung über die Erfassung und Wiederverwertung von Elektroschrott mehr als bisher zu informieren, um den Erfassungsgrad an Elektroschrott zu erhöhen?
  7. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, das bestehende Erfassungssystem um zusätzliche Sammelstellen bzw. Abgabemöglichkeiten zu erweitern mit dem Ziel, den Erfassungsgrad an Elektroschrott zu erhöhen?
  8. Durch welche Maßnahmen wird gewährleistet, dass der gesammelte Elektroschrott in einem zur Wiederverwertung optimalen Zustand an den Ent-sorger weiter gereicht wird?
  9. Wird die Funktionstüchtigkeit der Geräte geprüft, bevor sie in den Container geworfen und dabei ggf. zerstört werden?
  10. Gibt es Hinweise, dass eine optimale Wiederverwertung des in Karlsruhe gesammelten Elektroschrotts nicht gewährleistet ist? Wenn ja, wodurch ist dies begründet?
  11. Sieht die Stadtverwaltung die Möglichkeit, durch Kooperation mit z.B. sozialen Betrieben, Schulen und/oder dem Fachhandel die Erfassungs- und Recyclingquote des in Karlsruhe anfallenden Elektroschrotts zu erhöhen?

Sachverhalt/Begründung:

Nach Inkrafttreten des Elektronikschrottgesetztes im März 2006 sollten nun ausreichend Erfahrungen mit der Erfassung und Entsorgung von Elektronikschrott vorliegen, um das bestehende Erfassungssystem auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen.
Eine Studie der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zur Umsetzung des ElektroG ergab sowohl große Qualitätsunterschiede bei den verschiedenen Erfassungssystemen der Stadt- und Landkreise als auch teilweise erhebliche Defizite hinsichtlich der Wiederverwertung bzw. Weiterverarbeitung des erfassten Elektroschrotts. Hierfür werden verschiedene Ursachen angeführt.
Als wichtige, im Zuständigkeitsbereich der Kommune bzw. des Landkreises liegende Faktoren wurden u. a. ausgemacht, dass die Erfassung des Elektroschrotts häufig wenig verbraucherfreundlich ausgelegt ist. Auch bestehen in der Bevölkerung oft Informationsdefizite, wie und wo die Altgeräte entsorgt werden können.
Daneben führen unsachgemäße Lagerung und Sortierung bei der Erfassung selbst häufig zu Problemen bei der späteren Wiederverwertung. So werden beispielsweise Bildschirmgeräte beim Transport oder der Umladung häufig zerstört und damit für eine Wiederverwertung unbrauchbar.
Die Studie der DUH zeigt zudem auf, dass durch Kooperationen mit sozialen Betrieben sowie dem Fachhandel oder auch mit Schulen häufig deutlich bessere Erfassungs- und Entsorgungsergebnisse erreicht werden, als auf dem Weg über die EAR (Elektronik-Altgeräte Register) bzw. die Hersteller und von ihnen beauftragte Unternehmen.
Um auch in Karlsruhe eine möglichst umfassende Sammlung von Elektroschrott sowie eine optimale Weitergabe an die jeweiligen Entsorger bzw. wiederverwertenden Betriebe zu gewährleisten, sollten das derzeitige Vorgehen bewertet und mögliche Verbesserungsmaßnahmen geprüft werden.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 25.09.2007

 

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