Wiesenumbruch in Burgau und Knielinger Feldflur

Anfrage:

  1. In welchem Umfang wurden durch den neuen Pächter des Hofguts Maxau in den letzten Wochen und Monaten Grünland umgebrochen und Feldgehölze beseitigt, um die betreffenden Flächen zukünftig als Acker zu nutzen?
  2. Wo liegen diese Flächen und welche ökologische Wertigkeit hatten sie ursprünglich?
  3. Welche der betreffenden Flächen liegen innerhalb von Schutzgebieten und/oder sind aufgrund besonderer Artenvorkommen durch Gesetz besonders geschützt?
  4. Hat für alle betreffenden Flächen im Vorfeld der Maßnahme eine Abstimmung mit dem Umweltamt stattgefunden und falls ja, mit welchem Ergebnis?
  5. Wird sichergestellt, dass auf den ehemals ökologisch wertvollen Grünlandflächen keine Einsaat erfolgt, so dass sich Wiesen bzw. Magerrasen wieder entwickeln können?
  6. Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um sicherzustellen, dass der bereits entstandene Schaden behoben und kein weiteres Grünland umgebrochen wird?
  7. Welche Festlegungen wurden hinsichtlich einer ökologisch verträglichen Landbewirtschaftung mit dem neuen Pächter des Hofguts Maxau getroffen? Wurde bei der Erstellung der Pachtvereinbarung die naturschutzfachliche Kompetenz der Fachbehörden (Umweltamt und für das NSG die Höhere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium) angefragt und berücksichtigt? Sieht die Stadtverwaltung hier Nachbesserungsbedarf?
  8. Welches Amt bzw. welche Ämter sind innerhalb der Stadtverwaltung dafür zuständig, den neuen Pächter des Hofguts Maxau so zu beraten, dass die bisherige ökologische Wertigkeit des von ihm zu bewirtschaftenden Gebietes erhalten bzw. gesteigert wird?
  9. Wie wird zukünftig gewährleistet, dass diese Fachberatung so erfolgt, so dass Umwelt- und damit auch Image-Schäden für das städtische Hofgut vermieden werden?

Sachverhalt/Begründung

Der GRÜNEN Fraktion liegen Informationen vor, dass im Bereich von Burgau und Knielinger Feldflur ökologisch hochwertige Grünlandflächen umgebrochen und Feldgehölze zerstört wurden. Diese befinden sich teilweise im Naturschutzgebiet, teilweise sind sie über die FFH-Richtlinie geschützt. Es gibt deutliche Hinweise, dass mit dem Grünlandumbruch gegen bestehendes Naturschutzrecht verstoßen wurde. Aber auch dort, wo kein Rechtsverstoß vorliegt, sind mit der Umwandlung von Grünland in Ackerflächen in dem ökologisch hochwertigen Landschaftsraum erhebliche ökologische Nachteile verbunden.

Das städtische Hofgut Maxau ist eng in den Landschaftspark Rhein eingebunden und hat in diesem Zusammenhang eine Funktion als Vorzeige- und Modellbetrieb. Von Anfang an war vorgesehen, den Betrieb ökologisch zu bewirtschaften und auch pädagogische Angebote auf dem Hofgut zu machen. Damit soll der Stadtbevölkerung die nachhaltige Erzeugung gesunder Lebensmittel vermittelt und nahe gebracht werden.

Der GRÜNEN Fraktion ist daran gelegen, dass das Hofgut Maxau die ihm zugedachte Rolle in der Stadt glaubhaft und für die Öffentlichkeit überzeugend wahr-nehmen kann.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach Johannes Honné Dr. Ute Leidig

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 09.04.2012
 

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