Rahmenbedingungen erfolgreicher Inklusion in Kindertagesstätten

Anfrage:

  1. Wie viele Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe besuchen derzeit die Kindertagesstätten in Karlsruhe?
  2. Wie haben sich die Kinderzahlen an den drei Karlsruher Schulkindergärten jeweils in den letzten fünf Jahren entwickelt und wie werden sie sich aufgrund der Inklusion voraussichtlich in den nächsten Jahren entwickeln?
  3. Welche Kindertagesstätten in Karlsruhe haben sich zu „Inklusiven Kindertagesstätten“ mit einem entsprechenden Profil und personeller Zusammensetzung im Team in den letzten Jahren gegründet bzw. weiterentwickelt?
  4. Wie hoch ist der Anteil der Kindertagesstätten in Karlsruhe, die die räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen erfüllen, um Kinder mit unterschiedlicher Behinderung wohnortnah zu integrieren?
  5. Welche Pläne und Maßnahmen gibt es seitens der Stadtverwaltung, um die inklusive Entwicklung der Karlsruher Kindertagesstätten zu unterstützen?
  6. Wie haben sich die Pauschalen für die pädagogischen Hilfen und die begleitenden Hilfen für Kinder mit Behinderungen in den Karlsruher Kindertagesstätten in den letzten Jahren entwickelt?
  7. Wie hoch sind sie im landesweiten Vergleich bzw. im Städtevergleich?
  8. Sieht die Stadt Karlsruhe einen Anpassungsbedarf bei den pädagogischen Hilfen und bei den begleitenden Hilfen und wird sie ihn ggf. umsetzen?

Sachverhalt/Begründung

Aufgrund der Elternwünsche und des gesellschaftlichen Bewusstseinswandels ist es immer selbstverständlicher geworden, dass Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam den Kindergarten besuchen. Mit dieser Anfrage wollen die GRÜNEN erfahren, welche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Inklusion in den Kindertagesstätten In Karlsruhe bereits bestehen, welcher Handlungsbedarf für Verbesserungen besteht und wie ihm Rechnung getragen werden soll.

Die Regelungen für die Grundausstattung von integrativen Gruppen sind in den „Richtlinien der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ enthalten. Für Kinder mit einem Anspruch auf Eingliederungshilfe gibt es einen höheren Fachkräfte-Personalschlüssel. Außerdem gibt es zusätzliche Mittel für pädagogische Hilfen und begleitende Hilfen.

2015 wurde der Personalschlüssel für Fachkräfte erhöht. Bereits beim ersten Kind mit Behinderung gibt es einen Fachkräftezuschlag von 0,1 und für vier Kinder einen Zuschlag von 0,4. Dagegen wurden die Pauschalen für die pädagogischen Hilfen und die begleitenden Hilfen (Eingliederungshilfe) seit 2012 nicht mehr angehoben. Da die individuelle Alltagsbegleitung für Kinder mit Behinderungen sehr wichtig ist, wollen wir GRÜNE von der Stadt wissen, ob es einen Anpassungsbedarf bei den pädagogischen Hilfen und begleitenden Hilfen gibt und ob diesem ggf. Rechnung getragen wird.

Neben der personellen Ausstattung müssen die Einrichtungen aber auch räumlich und sächlich inklusiv ausgestattet werden. Dazu gehört u. a. die Barrierefreiheit.

Unterzeichnet von:

Renate Rastätter       Bettina Lisbach       Joschua Konrad        Alexander Geiger

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 20.10.2015

Aus der Gemeinderatssitzung am 20.10.2015:

Wir erfuhren, dass einerseits die sonderpädagogischen Schulkindergärten eine stabile Größe haben, und dass es andererseits eine steigende Zahl von Kitas gibt, die inklusiv arbeiten und derzeit von knapp 200 Kindern mit unterschiedlichen Behinderungen besucht werden. Wir begrüßen es, dass die Stadt über die bereits bestehenden sechs Kindertagesstätten mit inklusivem Profil die Entwicklung aller Kitas zu inklusiven Einrichtungen fördern möchte. Sie unterstützt diese Entwicklung durch Beratungsangebote sowie durch die Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen für pädagogisches Personal und begleitende Hilfen.

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