Anfrage:
- Wie viele geduldete Personen leben derzeit in Karlsruhe? (Bitte nach Aufenthaltsdauer von weniger als 4 Jahre, 4 bis 6 Jahre, 6 bis 8 Jahre, länger als 8 Jahre und Duldungsgrund aufschlüsseln)
- Wie viele Erwachsene haben seit Einführung der Bleiberechtsregelung im August 2015 in Karlsruhe eine Bleiberechtsregelung nach Aufenthaltsgesetz §§ 25a, 25b für gut integrierte Geduldete oder der in § 60a geregelten Ausbildungsduldung erhalten?
- Werden in Karlsruhe lebende geduldete Menschen von den Behörden aktiv über ihren aktuellen Status, ihre Bleibeperspektive und die Möglichkeit der Bleiberechtsregelungen nach §§ 25a, 25b und § 60 informiert?
- Falls ja: wie wird der Personenkreis informiert?
- Falls nein: Warum wurde bisher nicht darauf hingewiesen? Soll diese Personengruppe zukünftig informiert werden und in welcher Form?
Sachverhalt/Begründung
Geduldete Personen, die bereits mehrere Jahre in Deutschland leben und geduldet werden, können bei entsprechender Integrationsleistung ein dauerhaftes Bleiberecht erwerben. Die Bleiberechtsregelungen greifen für Erwachsene nach acht bzw. sechs Jahren und bei Jugendlichen und Heranwachsenden bereits nach vier Jahren.
In der Realität haben bisher leider viel zu wenig Geduldete von diesen Regelungen profitiert: Eine Anfrage (Drucksache 18/11101) der GRÜNEN Bundestagsfraktion hat ergeben, dass in Baden-Württemberg seit Einführung der Bleiberechtsregelung für Erwachsene im August 2015 nur 154 Personen diese Aufenthaltserlaubnis erhalten haben (Stand: Februar 2017) – obwohl ca. 2000 Menschen seit über 8 Jahren in Baden-Württemberg geduldet leben. Es scheint folglich ein Informationsdefizit bei den Betroffenen zu geben.
Die Anfrage soll die aktuellen Zahlen der Betroffenen sowie die bisherige Informationspolitik der Verwaltung offen legen.
Unterzeichnet von:
Michael Borner, Dr. Ute Leidig, Verena Anlauf
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 20.02.2018
Aus der Gemeinderatssitzung am 20.02.2018:
Alle Geduldeten werden laut Stadtverwaltung bei den regelmäßigen Gesprächen zur Verlängerung ihrer Duldung über ihre rechtliche Situation informiert. Wir fragten mündlich nach, wie genau dies erfolgt: Liegen z.B. schriftliche Darstellungen vor? Werden die Betroffenen über eventuell noch einzureichende Nachweise informiert? Als GRÜNE ist es uns wichtig, dass diejenigen, die hier über viele Jahre leben und sich integriert haben, einen möglichst sicheren Aufenthaltsstatus bekommen. Ihr Alltag sollte nicht durch Ängste vor einer Abschiebung geprägt sein, sondern ihnen – wie für andere MitbürgerInnen auch – die Möglichkeit bieten, ihr Auskommen zu bestreiten und sich in die Gemeinschaft einzubringen.
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