Fortschreibung der Leitlinien gegen Kinderarmut von Dezember 2010

Antrag

  1. Die „Leitlinien gegen Kinderarmut“ von 2010 werden bis Ende 2018 evaluiert und fortgeschrieben.
  2. Es wird ein aktualisierter Maßnahmenkatalog entwickelt, um die Kinderarmut in Karlsruhe zu verringern.
  3. Bei der Evaluierung und Weiterentwicklung werden auch die Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Leitlinien gegen Kinderarmut“ einbezogen.
  4. Nach Beratung im zuständigen Ausschuss werden zu ausgewählten Empfehlungen Kennzahlen erstellt und Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung entwickelt.

Sachverhalt/Begründung

Angeregt durch einen GRÜNEN Antrag aus dem Sommer 2008 wurden im Dezember 2010 in Sozialausschuss und Gemeinderat „Leitlinien gegen Kinderarmut“ vorgelegt und einstimmig beschlossen. Diese sind auf der Website der Kinderbüros zu finden.

Die damalige Präambel ist immer noch aktuell: „Mit den Leitlinien gegen Kinderarmut wird ein Handlungsrahmen für eine nachhaltige und ganzheitliche Bekämpfung der Kinderarmut und der familiären Armut in Karlsruhe vorgelegt. Die Leitlinien betreffen die verschiedenen Dimensionen von Kinderarmut. Ziel der Leitlinien ist nicht nur die Bekämpfung der Folgen von Armut, sondern eine dauerhafte Veränderung von Verhältnissen, die zu Armut führen.“

Für die Erarbeitung der Leitlinien wurde eine Arbeitsgruppe unter Mitwirkung mehrerer Träger von Kinder- und Jugendangeboten, wie Kinderbüro, Stadtjugendausschuss, Sozialdienst katholischer Frauen, SOZPÄDAL, AWO, sowie Attac gegründet. Diese hat Empfehlungen formuliert und sollte bei der weiteren Umsetzung einbezogen werden.

Seit dem Jahr 2010 ist die Zahl der Menschen, die von Armut betroffen sind, auf dem hohen Niveau von 19.000 bis 20.000 stagniert. Die Zahl von Kindern, die in Bedarfsgemeinschaften mit Hartz IV-Bezug leben, ist in diesem Zeitraum um ca. 200 auf heute über 5.400 gestiegen – überwiegend Kinder von alleinerziehenden Müttern.

Außerdem stellen sich seither viele neue Fragestellungen, etwa dadurch, dass deutlich mehr Kinder ganztägige Kinderbetreuungen bzw. Ganztagesschulen besuchen, mehr Kinder eine Förderung ihrer Sprachentwicklung benötigen oder auch durch den zunehmenden Einsatz von Medien im Kinderzimmer.

Die Evaluation soll aufzeigen, inwiefern die damaligen Handlungsempfehlungen umgesetzt wurden und welche Wirkungen dies hatte. Hierbei werden alle Aspekte der damaligen Leitlinien betrachtet:

  1. materielle Versorgung
  2. kultureller Bereich und Bildung
  3. soziale Dimension
  4. physische und psychische Gesundheit.

Insbesondere sollen die damals im Teil B der Leitlinien benannten Handlungsempfehlungen sowie deren ausführlichere Darstellung der Arbeitsgruppe ausgewertet, weiterentwickelt und konkrete aktuelle Maßnahmen für die derzeitige Situation formuliert werden. Hierzu werden nach Beratung im zuständigen Ausschuss Kennzahlen zu ausgewählten Empfehlungen entwickelt und Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung formuliert. Rechtzeitig vor den kommenden Doppelhaushalten werden diese erneut im zuständigen Ausschuss beraten.

Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion will mit einer Fortschreibung der Leitlinien gegen Kinderarmut bewirken, dass die Stadt Karlsruhe auch in den nächsten Jahren insbesondere der Kinderarmut begegnet, um dem Eingangssatz der Leitlinien von 2010 auch zukünftig zu entsprechen:
„In Karlsruhe wird kein Kind zurückgelassen. Als Stadt des Rechts übernimmt Karlsruhe hier eine Vorreiterrolle, um die UN-Kinderrechtskonvention auf allen politischen Ebenen konsequent umzusetzen.“

Unterzeichnet von:

Verena Anlauf, Michael Borner, Renate Rastätter, Ekkehard Hodapp, Dr. Ute Leidig

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 20.03.2018

Aus der Gemeinderatssitzung am 20.03.2018:
Der Gemeinderat hat dem Antrag zugestimmt. OB Mentrup schlug ergänzend vor, für eine kontinuierliche Beobachtung der Situation spezielle Kennzahlen festzulegen, über deren Entwicklung in kürzeren Abständen berichtet werden kann.
Im Jahr 2019 wird ein nächster Bericht kommen.

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