Schwangerschaftsabbrüche gehören zur medizinischen Grundversorgung

Unterstützung der Petition an das Städtische Klinikum Karlsruhe

Die Karlsruher Grünen unterstützen die Forderung an das Städtische Klinikum, künftig ambulante Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Schwangerschaftswoche anzubieten. „Für uns Grüne gehört der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen zur medizinischen Grundversorgung“, erklärt die frauenpolitische Sprecherin des grünen Kreisverbands, Janina Jakob. „Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung für schwangere Personen kann nur sichergestellt werden, wenn es ausreichend Stellen gibt, die einen Abbruch vornehmen.“ Deshalb haben die GRÜNEN Karlsruhe die Petition des „Karlsruher Bündnis für das Selbstbestimmungsrecht der Frau*“ von Anfang an mitgetragen.

„In der Liste der Bundesärztekammer sind gerade mal zwei Praxen aus Karlsruhe aufgeführt. Die vier Beratungsstellen haben mehr Adressen, doch die sind nicht öffentlich. Schwangerschaftsabbrüche sind nach wie vor ein Tabu und werden stigmatisiert“, ist die Grünen-Fraktionsvorsitzende im Gemeinderat, Jorinda Fahringer, überzeugt. “Inhaltlich stehe ich voll hinter den Forderungen der Petition!” Aber als Mitglied des Gemeinderats sei sie auch Empfängerin der Petition und habe deshalb nicht unterzeichnet.

Das Bündnis fordert, dass das Städtische Klinikum künftig ambulante Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Schwangerschaftswoche nach der Beratungsregelung (Pflichtberatung und 3-tägige Wartezeit) anbietet. Aktuell ist dort ein Abbruch nur aus medizinischen oder kriminologischen Gründen möglich. Am Dienstag, 26. Juli 2022, übergibt das „Karlsruher Bündnis für das Selbstbestimmungsrecht der Frau*“ die Unterschriftenliste an die grüne Bürgermeisterin Bettina Lisbach in ihrer Funktion als Vorsitzende des Aufsichtsrats des Städtischen Klinikums Karlsruhe.

Die Grünen setzen sich nicht nur in Karlsruhe, sondern deutschlandweit für eine flächendeckende Versorgungssicherheit bei Schwangerschaftsabbrüchen ein. „Nach Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch will sich die Koalition der unzureichenden medizinischen Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen zuwenden“, freut sich Zoe Mayer, grüne Bundestagsabgeordnete für Karlsruhe. „Es gibt immer weniger Ärztinnen und Ärzte, die Abbrüche durchführen. Deshalb ist es ein wichtiger Schritt, dass die Koalition in diesem Jahr die Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einsetzt. Die Kommission soll auch die Möglichkeiten prüfen, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln.“

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