Redebeitrag von Jorinda Fahringer zu TOP 20 der Gemeinderatssitzung am 20.12.22 zur Istanbul-Konvention
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
liebe Kolleg*innen,
Die Stadt Karlsruhe ist Vorbild in der Umsetzung der Istanbul Konvention. Diesen Weg gehen wir Grüne gerne weiter gemeinsam mit Ihnen mit. An dieser Stelle vielen Dank an das Team der Gleichstellungsbeauftragten, an die Stadtverwaltung, an die zahlreichen Träger*innen, die dieses Projekt unterstützen, und den Schutz und Prävention im Bereich Gewalt gegen Frauen in Karlsruhe voranbringen.
Wenn wir heute von Gewalt gegen Frauen reden, dann müssen wir einen Blick in den Iran werfen. Dort gehen die Menschen unter Lebensgefahr für „Frauen.Leben. Freiheit“ auf die Straße. Der Mut der Demonstrierenden ist beeindruckend und die staatliche Gewalt macht sprachlos. In Karlsruhe finden jede Woche Solidaritätsaktionen statt.
In Deutschland ist jede dritte Frau irgendwann in ihrem Leben von physischer Gewalt betroffen, für jede vierte ist die Partnerschaft, oder Expartnerschaft, das eigene Zuhause, ein gewaltbesetzter Ort.
Und genau da setzt die Istanbul Konvention an. Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – eben diese Istanbul Konvention – stellt klar, dass es hier um ein strukturelles Problem geht. Im Bereich häusliche Gewalt geht es dabei um alle Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.
Der Zwischenbericht der Gleichstellungsbeauftragten ist sehr umfangreich, wir sind hier in Karlsruhe ganz gut aufgestellt. Und doch sehen wir bereits im ersten Konzeptteil bei der Bestands- und Bedarfsanalyse bei den dort bearbeiteten Formen von Gewalt, dass hier Handlungsbedarfe und Defizite bestehen.
Nach einem Schutzaufenthalt brauchen die gewaltbetroffenen Familien bei der Wiedereingliederung in Wohnung und Arbeit besondere Unterstützung. Leider müssen sich manche Frauen aufgrund des Wohnungsmangels entscheiden, ob sie in die Obdachlosigkeit gehen und damit als Wohnungslose nur eine sehr einfache Unterkunft erhalten oder in die gemeinsame Wohnung mit dem Täter zurückkehren. Deshalb finden wir Grüne es richtig und wichtig, dass die Stadtverwaltung das zentrale Thema der Wohnraumbeschaffung für von Gewalt betroffene Frauen nun als nächstes voranbringt.
Wir unterstützen auch die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, darüber werden wir auch irgendwann nochmal diskutieren müssen.
Aber beim Kampf gegen Gewalt an Frauen und gegen häusliche Gewalt sind alle Ebenen gefragt, die Kommune ebenso wie das Land und der Bund. Und da passiert grad einiges: Die Unabhängige Berichterstattungsstelle für geschlechtsspezifische Gewalt (im Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR)) hat im November 2022 ihr Arbeit aufgenommen, die Staatliche Koordinierungsstelle kann mit der Verabschiedung des Bundeshaushaltes für 2023 mit ihrer Arbeit beginnen. Die Vorbehalte gegen Artikel 59 und Artikel 44 der Konvention wurden durch die aktuelle Regierung endlich aufgehoben. Das nächste Ziel ist ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern.
Das kommt auch den Frauen in Karlsruhe zugute.
Vielen Dank.
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