Grabsteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit – Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Karlsruhe

Grabsteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit – Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Karlsruhe

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt, dass folgende Änderungen in der Friedhofssatzung der Stadt Karlsruhe festgelegt werden:

Im § 21 (Felder mit Gestaltungsvorschriften) wird ein neuer Passus mit folgendem Wortlaut eingefügt:

Es dürfen nur Grabmale aufgestellt werden, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt sind.

Im § 23 ( Zustimmungserfordernis) wird ein neuer Passus mit folgendem Wortlaut eingefügt:

Jedem Antrag auf Genehmigung eines Grabmals sind Nachweise über die Produktionsbedingungen nach der ILO- Konvention 182 beizufügen. Sie sind Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit.

Sachverhalt/Begründung:

In Deutschland stammen schon 70 Prozent aller importierten Grabmale und 80 Prozent der Rohmaterialien aus Indien. Granit- und andere Natursteine werden in Indien und anderen Ländern des Südens oft mit Kinder- und Sklavenarbeit hergestellt. Es dürfen daher Grabmale, die in so genannten Entwicklungsländern hergestellt worden sind, nur noch dann angeschafft und aufgestellt werden, wenn der unabhängige Nachweis erbracht wird, dass sie aus zertifizierten Betrieben im Sinne der Konvention 182 der ILO (Internationale Arbeitsorganisation in Genf) stammen, die nachweislich keine Kinder oder Sklaven beschäf-tigen.

Dies gilt nicht für Natursteine, die vom Steinmetzbetrieb vor Inkrafttreten dieser Regelung beschafft worden sind. Es gilt eine Übergangszeit von einem Jahr bis zur vollständigen Durchführung dieser Regelung.

Selbstbescheinigungen von Exporteuren oder Produzenten, dass sie ohne Kinderarbeit produzieren, erfüllen die oben genannte Bedingung nicht.

Bislang existieren nur Berichte aus Indien, aber man kann davon ausgehen, dass auch in anderen Ländern große Missstände in der Branche bestehen. Allein für Indien rechnet das Hilfswerk Misereor mit 150 000 Kindern, die in Steinbrüchen ausgebeutet werden.
Um dieser ausbeuterischen Kinderarbeit zu begegnen hat sich, angeführt von Norbert Blüm, das Xertifix Siegel etabliert. Xertifix bezahlt indische Gutachter dafür, dass sie Steinbrüche in Indien unangekündigt kontrollieren, die Arbeit beobachten und bewerten. Darüber hinaus sorgt Xertifix dafür, dass die Kinder aus den Steinbrüchen herausgeholt werden, eine Schule besuchen können und betreut werden.
Kinderarbeit ist weltweit illegal. Die durch Kinderarbeit hergestellten Produkte sind damit illegale Produkte.

In Deutschland wird die Stadt Andernach zukünftig auf dem Friedhof nur noch Grabmale zulassen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind. Dies hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 5. Juli 2007 auf Antrag der CDU-Fraktion einstimmig beschlossen. Damit ist Andernach bereits die zweite Stadt nach München, die ein Verbot von Grabsteinen, die nicht mit den Kriterien der Konvention 182 der ILO kompatibel sind in ihrer Satzung festlegt.

Sollte die Friedhofssatzung geändert werden, kommen laut Recherchen bei lokalen Steinmetzbetrieben hier in Karlsruhe folgende Mehrkosten auf die Kunden zu: pro Tonne (t) ist mit Mehrkosten von 5,61 € plus MwSt. zu rechnen. Das durchschnittliche Grabsteingewicht eines Reihengrabes beträgt ca. 150- 250 kg.

Mit einer Satzungsänderung in ihrer Friedhofsordnung leistet die Stadt Karlsruhe wie viele andere Städte in Deutschland einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Kinderarbeit und für die Umsetzung der Agenda 21.

Unterzeichnet von:

Klaus Stapf                        Michael Borner

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 11.12.2007

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