Kostenlose Schulverpflegung für Kinder von Hartz IV – und Sozialhilfeempfänger/innen

Kostenlose Schulverpflegung für Kinder von Hartz IV – und Sozialhilfeempfänger/innen

Antrag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass Kinder von Hartz IV – oder Sozialhilfeempfängern, die an Schulen mit Ganztageseinrichtungen betreut werden, ein kostenloses warmes Mittagessen erhalten.

Sachverhalt/Begründung:

Kinder kommen vermehrt ohne Frühstück in die Schule; bei einer schriftlichen Befragung in Lübeck an 4 Haupt- und Förderschulen betrug der Anteil dieser Kinder 40%. Zehn Prozent dieser Kinder essen sogar bis in die Mittagsstunden nichts.
Da auch in Baden-Württemberg die Kinderarmut stark zunimmt, stellen auch hier Lehrer/innen fest, dass eine wachsende Zahl von Kindern und Jugendlichen ohne Frühstück in die Schule kommt und häufig auch im Laufe des Tages kein warmes Essen zu sich nimmt.

Konzentration und damit Lernerfolg hängen jedoch, wie allgemein bekannt, entscheidend von gesunder, ausreichender Ernährung ab. Die Bildungschancen von armen Kindern nehmen damit weiter ab.

Es ist zu vermuten, (belastbare Zahlen kann die Landesregierung nicht nennen), dass das geringe Einkommen von Hartz IV – und Sozialhilfeempfängern die Situation verschärft hat, da der Regelsatz für Essen und Trinken für Kinder unter 14 Jahren 2,71 € beträgt, für ein warmes Schulessen im Durchschnitt jedoch 2.50 € fällig sind.
Aus diesen Gründen ist es unabdingbar, dass der Schulträger, die Stadt Karlsruhe, schnell Abhilfe schafft und für Kinder aus dem angesprochenen Personenkreis ein warmes Mittagessen unentgeltlich zur Verfügung stellt.

Angesichts der veröffentlichen Zahlen über die Regelsätze, die Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger/innen für ihre Kinder, speziell für deren Ernährung zur Verfügung stehen, sehen wir eine hohe Dringlichkeit in der beantragten Maßnahme.

In den Schulen ist der soziale und finanzielle Hintergrund der Schülerinnen in den meisten Fällen bekannt. Die Eltern dieser Kinder und Jugendlichen sollten in einer schriftlichen Information auf die Möglichkeit, ein kostenloses Essen für ihre Kinder zu beantragen, hingewiesen werden. Dieser Weg würde auch soziale Diskriminierung ausschließen.

Unterzeichnet von:

Klaus Stapf      Anne Segor       Dr. Dorothea Polle-Holl


Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 13.11.2007

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