Lärmschutz – Prioritätenliste schnell abarbeiten

Beitrag für die Stadtzeitung von unserem Stadtrat Alexander Geiger

Lärmminderung ist nicht nur ein Beitrag zu mehr Lebensqualität, er ist eine gesundheitspolitische Verpflichtung. Mit der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung entschied sich der Gemeinderat 2009 für ein Maßnahmenpaket zur Minderung von Auto- und Straßenbahnlärm.

Mit mehrjähriger Verspätung hat die Bahn die Stadtverwaltung über ihre Lärmminderungspläne informiert. Diese enthalten nach wie vor einen „Schienenbonus“, durch den Schienenlärm pauschal um 5 dB vermindert wird. Ein Plan ist nur so gut, wie seine Umsetzung Wir stehen vor einer Mammutaufgabe. Es wird langen Atem, ausreichende Finanzmittel und vor allem einen Schulterschluss zwischen Politik, Verwaltung und BürgerInnen brauchen, um die Versäumnisse von Jahrzehnten in diesem Bereich zu beseitigen. Unsere Fraktion hat deshalb einen Haushaltsantrag eingereicht, um in jedem Jahr eine kontinuierliche Abarbeitung der geplanten Lärmschutzmaßnahmen zu erreichen.

BürgerInnen einbinden

Ein sehr wesentlicher Teil der Lärmminderungsplanung ist die intensive Einbindung und Mitwirkung der Bevölkerung.

Lärm wird stark subjektiv wahrgenommen, aber hat objektive Auswirkungen auf Lebensqualität und Gesundheit. Daher ist es wichtig, dass im Zuge der diesen Jahres anstehenden zweiten Fortschreibung

  1. möglichst viele BürgerInnen die Beteiligungsangebote zur Lärmaktionsplanung der Stadt nutzen
  2. die Stadt diese Angebote so ausgestaltet, dass möglichst viele BürgerInnen sich leicht einbringen können.

Die Anzahl der Betroffenen wird deutlich steigen

Dies ist umso wichtiger, als die Beurteilungswerte für eine gesundheitsgefährdende Lärmbelastung realistischer (5 dB niedriger) abgebildet werden. Ausschlaggebend sind die Werte 65 dB (A) für den 24-Stunden Mittelungspegel und 55 dB (A) als Mittelungspegel für die Nachtstunden. Wir wollen beim bisherigen Ansatz bleiben, dass Lärmschutz zuerst dort umgesetzt wird, wo die meisten Menschen am erheblichsten von Lärm betroffen sind.

Wir müssen uns aber auch klar gegenüber den BürgerInnen verpflichten, die zu Recht Lärmminderung verlangen, aber erst später zum Zuge kommen. Ihnen müssen wir versichern, dass wir in unserem Bemühen um Lärmminderung nicht nachlassen. Insbesondere sollten wir verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 im innerstädtischen Gebiet und 70 km/h außerorts im Rahmen der Gesetze ausreizen. Sie sind günstig und bringen schnell deutliche Entlastungen.

Liebe Leserinnen und Leser, nehmen Sie/nehmt die Angebote der Stadt zur Beteiligung wahr und stellen Sie Ihre/ stellt Eure Lärmbetroffenheit dar. Mit Ihrer/Eurer Hilfe kann es uns gelingen, den Lärm in Karlsruhe zu mindern und eine deutliche Steigerung der Lebensqualität zu erreichen.

 

 

 

 

 

 

 

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