GRÜNE für bessere Pflege und Erhalt von Streuobstwiesen

In einem Gemeinderatsantrag befasst sich die GRÜNE Fraktion mit der Pflege und Aufwertung städtischer Streuostbestände. Die GRÜNEN fragen dabei nach dem ökologischen Zustand der Streuobstwiesen auf Karlsruher Gemarkung. Auch wollen sie wissen, welche Bestandserhebungen und Kartierungen vorliegen bzw. noch erforderlich sind, um Aussagen zu Erhalt und Entwicklung naturnaher Obstwiesen im Stadtgebiet zu machen.

„Streuobstwiesen sind Lebensraum einer besonders artenreiche Flora und Fauna“, so Fraktionssprecherin Bettina Lisbach. „Deshalb wollen wir, dass die Stadtverwaltung dem Erhalt und der Pflege von Streuobstbeständen im Rahmen ihrer Naturschutzstrategie hohe Priorität einräumt.“

„Gerade in Stadtrandbereichen und in den Höhenstadtteilen werten Obstwiesen als Teil der historisch gewachsenen Kulturlandschaft das Landschaftsbild auf“, ergänzt Stadtrat Alexander Geiger. „Ein Konzept zum Erhalt von Streuobstwiesen ist deshalb auch für die aktuell laufende Rahmenplanung der Höhenstadtteile relevant.“

Aufgrund veränderter Bedingungen, insbesondere mangelnder Rentabilität bei der Nutzung von Streuobstwiesen, sind viele Bestände im gesamten Stadtgebiet heute durch Überalterung und mangelnde Pflege bedroht, so die GRÜNEN. Um den dauerhaften Erhalt der Obstwiesen in öffentlichem und privatem Besitz zu sichern, sind deshalb regelmäßige Pflege-maßnahmen wie Mulch und Mahd, Obstbaumschnitt und auch Nachpflanzungen erforderlich.

„Das städtische Umweltamt ist hier bereits in vielfältiger Weise aktiv“, betont Lisbach. „Dennoch gibt es auf Karlsruher Gemarkung noch zahlreiche überalterte Bestände, die aufgrund ausbleibender Pflege ihre ursprünglichen Funktionen für Naturschutz, Landschaftsbild und Naherholung nicht mehr erfüllen. Wir wollen deshalb, dass zusätzliche Maßnahmen zum langfristigen Erhalt und zur Sicherung der Obstwiesen geplant und umgesetzt werden.“

„Dabei wollen wir auch prüfen lassen, inwieweit eine Aufwertung und Pflege alter Streuobstwiesen als naturschutzrechtliche Kompensation für andernorts stattfindende Eingriffe angerechnet werden kann“, so Geiger. „Eine Abrechnung über das Ökokonto nach den Richtlinien der Stadt oder des Landes könnte zu einer schnelleren Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen beitragen.“

Neben den Streuobstwiesen in städtischem Besitz wollen die GRÜNEN auch PrivatbesitzerInnen zu einer regelmäßigen Pflege und zu Nachpflanzungen auf ihren Obstwiesen ermuntern. Dies könnte beispielsweise durch zusätzliche Beratungsangebote oder einen städtischen Beitrag bei der Beschaffung von Pflanzmaterial erfolgen. Dabei sollte insbesondere die Anpflanzung besonders alter, vom Aussterben bedrohter Obstsorten unterstützt werden.

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