Anfrage:
- Gab es vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) bei der Stadtverwaltung Karlsruhe/ bei den Beteiligungen und Gesellschaften der Stadt Karlsruhe im Jahr 2014 Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als brutto 8,50 Euro je Zeitstunde vergütet waren? Falls ja, wie viele Beschäftigungsverhältnisse waren betroffen und wurden die Verträge inzwischen angepasst? (Anzahl bitte nach ArbeitgeberInnen getrennt aufführen)
- Wie viele Werkverträge und Leiharbeitsverträge laufen derzeit bei der Stadt Karlsruhe bzw. bei den Beteiligungen und Gesellschaften der Stadt Karlsruhe? Gewährleisten die jeweiligen ArbeitgeberInnen auch bei Vertragsformen wie Werk- und Dienstleistungsverträgen eine Mindestvergütung auf Niveau des Mindestlohngesetzes?
- Sind durch die Einführung des Mindestlohngesetzes bei der Vergabe von Aufträgen der Stadt Karlsruhe bzw. der Beteiligungen und Gesellschaften mit höheren Ausgaben zu rechnen? Falls ja, wurden diese bei der Erstellung des Haushaltes 2015/16 bzw. der jeweiligen Wirtschaftspläne für 2015 berücksichtigt?
- Welche Dokumentationspflichten bestehen hinsichtlich der rechtlichen Bestimmungen des Mindestlohngesetzes bei der Stadt Karlsruhe/ bei den Beteiligungen und Gesellschaften der Stadt Karlsruhe? Wurde dafür Sorge getragen, dass evtl. Mehraufwand zur rechtskonformen Umsetzung des Mindestlohngesetzes personell abgedeckt ist?
Sachverhalt/Begründung
Die GRÜNE Fraktion begrüßt ausdrücklich die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Um die Auswirkungen auf die Stadt Karlsruhe sowie ihre Beteiligungen und Gesellschaften bewerten zu können, sind weiterführende Informationen notwendig. Ziel der Anfrage ist es, ein umfassendes Bild zu erhalten, wie sich die Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns auf die Stadt Karlsruhe und Ihre „Töchter“ darstellt.
Unterzeichnet von:
Alexander Geiger Joschua Konrad Zoe Mayer Dr. Ute Leidig
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 28.07.2015
Aus der Gemeinderatssitzung am 28.07.2015:
Die Umsetzung des Mindestlohn-Gesetzes führte dazu, dass einige Aushilfskräfte sowie alle zukünftigen PraktikantInnen und Ferien-JobberInnen nun höhere Löhne erhalten.
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