Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in Karlsruhe – Umsetzung der Maßnahme 3.2: Bezuschussung von Fahrtkosten für Bedürftige – hier: Bezuschussung von Fahrtkosten erhöhen und Gesamtbetrag nicht beschränken Änderungsantrag zu TOP 8.3 der Gemeinderatssitzung am 28. Juli 2015

Antrag

  1. Die Zuschusshöhe beläuft sich pauschal auf 85 Euro pro Kalenderjahr und Person.
  2. Die Gesamtkosten für die o. g. Maßnahme werden nicht begrenzt.

Sachverhalt/Begründung

Die GRÜNEN begrüßen ausdrücklich die Möglichkeit einer Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten ehrenamtlich engagierter Karlsruherinnen und Karlsruher in sozial benachteiligten Lebenslagen.

Die von der Verwaltung vorgesehene Höhe von 50 Euro pro Jahr und Person bedeutet beispielsweise bei einer wöchentlichen ehrenamtlichen Tätigkeit eine Zuschuss von weniger als 1 Euro pro Einsatz. Angesichts dessen, dass bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel je eine Hin- und Rückfahrt notwendig sind und auch beim Einsatz einer 9 Uhr-Karte mit Karlsruher Pass-Ermäßigung oder BahnCard-Ermäßigungen jährliche Fahrtkosten von ca 200 Euro entstehen, halten wir einen Zuschuss von 85 Euro pro Jahr und Person für gerechtfertigt. Gleichzeitig bleibt gewährleistet, dass mit dieser Bezuschussung keine Überkompensation entsteht, so dass es vertretbar ist, den Zuschuss pauschal, d.h. ohne Vorlage von Einzelbelegen, zu gewähren.

Laut Verwaltungsvorlage sind die Mittel für diese Fahrtkostenzuschüsse auf 2.000 € jährlich begrenzt, so dass nur wenige Karlsruher/innen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können.

Wir möchten jedoch kein sogenanntes „Windhundverfahren“, bei dem nur die ersten Anträge bearbeitet werden, sondern, die Möglichkeit einer Aufwandsentschädigung der Fahrtkosten soll allen ehrenamtlich tätigen Bürger/innen in sozial benachteiligten Lebenslagen zur Verfügung stehen.

Um zu ermessen, welche Höhe hierfür notwendig ist, bitten wir vor der Sommerpause 2016 um eine kurze Darstellung, in welchem Umfang die neuen Fördermöglichkeiten angenommen werden. Sollte der im laufenden Doppelhaushalt vorgesehene Haushaltsansatz überschritten werden, wünschen wir uns eine analoge Vorgehensweise wie beim Karlsruher Pass: Er sollte in diesem Fall kurzfristig erhöht werden, wenn nötig über einen Beschluss im Hauptausschuss oder der Offenlage.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach       Michael Borner        Alexander Geiger

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 28.07.2015

Aus der Gemeinderatssitzung am 28.07.2015:

Unter anderem wurde beschlossen, dass Ehrenamtliche, die nur ein geringes Einkommen haben, Zuschüsse für Fahrtkosten erhalten, die durch ihre Tätigkeit entstehen.
Wir konnten erreichen, dass die Einkommensgrenze hierfür um 10 % angehoben wurde, scheiterten leider jedoch mit unserem Änderungsantrag, auch die Höhe des pauschalen Zuschusses von 50 auf 85 Euro zu erhöhen.

Verwandte Artikel