Schulische Inklusion in Karlsruhe aktiv voran bringen

Antrag

  1. Die Stadt erstellt ein integriertes Handlungskonzept für die Umsetzung der gesetzlich verankerten Inklusion an Schulen.
  2. Es enthält eine Analyse des aktuellen Entwicklungsstands aller Schularten und Schulen bezüglich der Einrichtung inklusiver Angebote, des aktuellen Stands der Barrierefreiheit, der Bereitschaft der Schulen zur Einrichtung inklusiver Angebote sowie die Inklusionsquote im Vergleich zu den anderen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg.
  3. Im Handlungskonzept wird aufgezeigt, mit welchen Maßnahmen die schulische Inklusion in Karlsruhe aktiv vorangebracht werden soll. Dabei soll die Stadtverwaltung die positiven Erfahrungen aus den fünf Modellregionen zur Inklusion berücksichtigen.
  4. Im Rahmen der raumschaftlichen Schulentwicklungsplanung entwickelt die Stadt Karlsruhe gemeinsam mit dem „Runden Tisch Inklusion“ einen Plan für den Einbau von Fahrstühlen an Schulen, damit Eltern eine Orientierung über das Entstehen barrierefreier Schulen erhalten.
  5. Auf dem „Elternforum Inklusion“ stellt die Stadt Karlsruhe im November 2016 gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt vor, an welchen Schulen im kommenden Schuljahr neue inklusive Schulangebote entstehen sollen/werden.
  6. Mit dem Staatlichen Schulamt wird vereinbart, dass die Bildungswegekonferenzen zeitlich vorverlegt werden, um den Eltern Sicherheit zu geben und allen Beteiligten eine gute Vorbereitung auf die neuen Inklusionsprojekte zu ermöglichen.

Sachverhalt/Begründung

Aufgrund des Wunsches von Eltern mit Kindern mit Behinderungen gibt es seit vielen Jahren inklusive Angebote an einigen Schulen in Karlsruhe, in der Regel in Form von Außenklassen von Sonderschulen (seit Juli 2015 sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren).Eine erste Form des Rechtsanspruchs auf Inklusion konnte aus der Behindertenrechtskonvention der UN abgeleitet werden, die von Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert wurde.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 15. Juli 2015 die überfällige Änderung des Schulgesetzes zur Inklusion verabschiedet. Seither ist die Pflicht zum Besuch einer Sonderschule abgeschafft. Die Eltern haben ein Wahlrecht, ob ihr behindertes Kind eine allgemeine Schule mit sonderpädagogischer Unterstützung oder ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) besuchen soll. Bislang hat die Stadt Karlsruhe zur Beratung und Entscheidungshilfe für betroffene Eltern den „Runden Tisch Inklusion“ und das „Elternforum Inklusion“ eingerichtet. Trotz dieses guten Angebots hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass nur wenige Eltern mit diesen Gremien angesprochen werden können. Viele Eltern erhalten nach wie vor zu wenige und zu späte Informationen über die Möglichkeit einer inklusiven Beschulung ihrer Kinder. Sie sind verunsichert und wagen nicht, ein inklusives Angebot zu wählen. Auch die allgemeinen Schulen, die bislang noch keine Erfahrungen mit gemeinsamen Unterricht gemacht haben, zeigen sich noch zurückhaltend. Die Inklusionsquote ist deshalb gering geblieben und stagniert nach Berichten auch in diesem Schuljahr. Es ist aus Sicht der GRÜNEN deshalb an der Zeit, dass die Stadtverwaltung und die Staatliche Schulverwaltung die vorwiegend reaktive Vorgehensweise aufgibt und zu einer aktiven Gestaltung der Inklusion übergeht, um die gesellschaftlich gewünschte und notwendige schulische Inklusion in Karlsruhe besser voran zu bringen.

Ein erster positiver Schritt dazu ist, dass die Stadtverwaltung und der Gemeinderat den Antrag der Eltern für Inklusion (EFI), ein Elternlotsenprogramm mit erfahrenen von kompetenten Eltern einzurichten und finanziell zu unterstützen, bewilligt haben. Aus Sicht der GRÜNEN muss diesem ersten Schritt ein integriertes Handlungskonzept folgen, mit dem die Inklusion aktiv vorangebracht werden kann. Welche Möglichkeiten es dazu gibt, kann u. a. aus den positiven Erfahrungen der fünf Modellregionen (2010//2011 bis 2012/13 in Stuttgart, Mannheim, Konstanz, Freiburg und Biberach) abgeleitet werden. Durch vielfältige proaktive Maßnahmen konnte die jeweilige Inklusionsquote deutlich und dauerhaft erhöht werden.

Unterzeichnet von:

Dr. Ute Leidig    Johannes Honné      Renate Rastätter       Ekkehard Hodapp

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 22.11.2016

Aus der Gemeinderatssitzung am 22.11.2016:

Die Stellungnahme zu unserem Antrag  war grundsätzlich positiv. Allerdings machte die Stadtverwaltung ihre Zusage, ein integriertes Handlungskonzept für die aktive Umsetzung zu entwickeln, von den Gesprächen mit den vielen unterschiedlichen zuständigen Akteuren abhängig. Gerade wegen des „Dschungels“ an Zuständigkeiten ist es aber besonders wichtig, zu einem schlüssigen Gesamtkonzept zu kommen, damit die vorwiegend passive Grundhaltung endlich überwunden werden kann und die Inklusion betroffener Kinder aktiv zu fördern. Nun soll nach Rücksprachen mit den unterschiedlichen Beteiligten das Ergebnis der Gespräche im Schulbeirat vorgestellt werden. Wir waren davon ausgegangen, dass die Schulverwaltung hier schon weiter ist. Unsere Fraktion wird sich dafür einsetzen, dass schon zum nächsten Schuljahr erste Verbesserungen umgesetzt werden!

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