Beschäftigungsquote von Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen in den städtischen Gesellschaften KBG, AVG, KVV und KVD

Anfrage:

  1. Wie hoch ist
    1. die Beschäftigungsquote von Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen
    2. die Ausgleichsabgabe, wenn die gesetzliche Beschäftigungsquote nicht erreicht wurde
      in den städtischen Gesellschaften von
    • Karlsruher Bädergesellschaft mbH (KBG),
    • Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG),
    • Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV)
    • sowie der Karlsruher Versorgungsdienste (KVD)
      (bitte je nach Gesellschaft aufschlüsseln)
      und wie vielen anrechnungsfähigen Pflichtplätzen entspricht die entrichtete Ausgleichsabgabe je Gesellschaft?
  2. Falls die gesetzliche Beschäftigungsquote von Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen in diesen Gesellschaften noch nicht erreicht wurde: Wurden mittlerweile unternehmens-spezifische Konzepte zur Erhöhung der Beschäftigungsquote erstellt und umgesetzt? Falls nein: Wann ist mit der Erstellung und Umsetzung dieser Konzepte zu rechnen?

Sachverhalt/Begründung

Bereits für die Stellungnahme zur Anfrage der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion „Beschäftigungsquote von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen“ vom 14.03.2014 wurde ermittelt, dass von den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung die Karlsruher Bädergesellschaft mbH (KBG), die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG), der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) sowie die Karlsruher Versorgungsdienste (KVD) die gesetzliche Beschäftigungsquote von 5 % nicht erfüllen. In der Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag vom 12.11.2014 wurde u. a. zugesichert, dass in den städtischen Beteiligungsberichten jährlich über die Entwicklung bei diesen Gesellschaften berichtet wird. Dies ist auf Seite 6 des Beteiligungsberichtes für das Jahr 2015 erfolgt. Danach entspricht die Ausgleichsabgabe von 36.285 Euro, die diese vier städtischen Gesellschaften entrichten müssen, insgesamt 23 anrechnungsfähigen Pflichtplätzen.

Die ebenfalls zugesagte Erstellung eines unternehmensspezifischen Konzeptes wurde jedoch noch nicht umgesetzt.

Die Zahlung einer Ausgleichsabgabe kann nur eine Übergangssituation sein. Stattdessen sollten die städtischen Gesellschaften im Bewusstsein ihrer sozialen Verantwortung als öffentliche Arbeitgeber*innen alle Anstrengungen unternehmen, um die gesetzliche Beschäftigungsquote zu erfüllen. Sie können in vielerlei Hinsicht davon profitieren, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, denn wer Inklusion lebt, gewinnt: Vielfältige Teams sind kreativer. Sie schaffen ein besseres Betriebsklima und sichern den Ruf der Unternehmen als attraktive Arbeitgeber*innen.

Unterzeichnet von:

Michael Borner                          Verena Anlauf

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 25.07.2017

Aus der Gemeinderatssitzung am 25.07.2017:

Alle vier GmbHs führen verschieden Gründe auf, warum sie auch Mitte 2017 immer noch weniger als 5 % schwerbehinderte Beschäftigte haben: Personal wurden in der Vergangenheit von einer anderen GmbH übernommen, es sind hohe körperliche Anforderungen zu erfüllen, es geht nur um ein einzigen fehlenden Pflichtplatz. Besonders kurios war der Verweis der AVG, dass sie zwei Schwerbehindertenvertreter freistelle – was mit der gestellten Frage gar nichts zu tun hat.

Fazit: Keine dieser Gesellschaften will in der nächsten Zeit das Thema strategisch angehen. Und dies, obwohl die städtische Behindertenbeauftragte explizit darauf verweist, dass die 5%ige Quote eher als Mindestanforderung, denn als Ziel betrachtet werden solle. Das Thema wird von uns in Zukunft mit Sicherheit wieder aufgegriffen!

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