Umgang mit toten Fundtieren

Anfrage:

  1. Welche Verfahrensweise gibt es in Karlsruhe mit tot aufgefundenen Tieren?
  2. An welche Behörden können sich Bürger*innen wenden, wenn sie im öffentlichen Raum ein totes Haus- oder Heimtier auffinden?
  3. Wird bei der Abgabestelle von gekennzeichneten Tieren – wenn vorhanden – der Chip ausgelesen bzw. die Tätowierung aufgezeichnet?
  4. Werden die Halter*innen über das Ableben ihres Haustieres informiert?

Sachverhalt/Begründung

Immer wieder werden Haustiere im öffentlichen Raum tot aufgefunden. Uns ist nicht bekannt, welche konkreten Regelungen es in Karlsruhe für den Umgang mit toten Fundtieren gibt.

Im Interesse der betroffenen Halter*innen wird die Verwaltung gebeten zu be-richten, welche Maßnahmen ergriffen werden, um leblos aufgefundene Tiere wie z. B. Hunde oder Katzen, ihren Halter*innen zuzuordnen. Viele Halter*innen lassen ihre Haustiere mit einem Chip oder einer Tätowierung im Ohr kennzeichnen, so dass eine solche Identifizierung möglich ist.

Bislang gibt es im Umgang mit toten Fundtieren keine einheitliche Verfahrensweise: In manchen Städten und Gemeinden werden tote Fundtiere einfach „entsorgt“, in anderen wird überprüft, ob es eine Halterregistrierung gibt. Da der Transponder (umgangssprachlich auch „Chip“ genannt) ausschließlich von Tierärzt*innen gesetzt wird, ist jede Tierarztpraxis mit einem Transponder-Lesegerät ausgestattet. Meist verfügen auch Tierheime über entsprechende Lesegeräte.

Handelt es sich um einen Hund oder eine Katze, wird das Tier wahrscheinlich von seinem Halter oder seiner Halterin vermisst. Für viele von ihnen ist es daher wichtig zu erfahren, wie das Leben ihres Tieres geendet hat. Noch viel schlimmer wäre die Ungewissheit, nie zu erfahren, was mit ihrem Tier passiert ist.

Unterzeichnet von:

Michael Borner, Renate Rastätter, Zoe Mayer

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 17.07.2018

Aus der Gemeinderatssitzung am 17.07.2018:

In der Antwort erfuhren wir, dass BürgerInnen, die ein totes Haustier finden, dies über die Behördennummer 115 oder direkt dem Ordnungsamt mitteilen können. Von dort wird ein Unternehmen damit beauftragt, die Tiere abzuholen. Bevor diese entsorgt werden, werden bei Hunden und Katzen eventuell vorhandene Tätowierungen oder Chips zur Identifizierung ausgelesen und – wenn registriert – werden ihre HalterInnen informiert.

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