Vergaberichtlinien beim Verkauf städtischer Gewerbegrundstücke:

Flächensparendes Bauen einbeziehen

Anfrage:

  1. In welcher Form und Intensität werden bei Grundstücksverkäufen der Stadt Kriterien zum flächensparenden Bauen in die Verhandlungen mit den KaufinteressentInnen mit einbezogen?
  2. Mit welcher Gewichtung werden diese Kriterien bei der Bewertung der Unternehmen mit einbezogen?
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, die Einbeziehung und Berücksichtigung dieser Kriterien für einen Vertragsabschluss bindend zu machen?

Sachverhalt/Begründung

In der Broschüre von Wirtschaftsförderung und Stadtplanungsamt zum Thema „Unternehmensstandorte zukunftsfähig entwickeln“ wird das flächensparende Bauen aus ökologischen, stadtentwicklungspolitischen, sozialen und ökonomischen Gründen in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückt. Eine optimale Nutzung der Flächen ist Teil des städtischen Leitbildes zum Thema „Flächenmanagement“.

In mehreren Anträgen und Anfragen hatte die GRÜNE Gemeinderatsfraktion in den Jahren 2009, 2011 und 2013 das Anliegen vorangebracht, dass in Karlsruhe ein Konzept für ressourcenoptimiertes Gewerbeflächenmanagement erarbeitet wird.

Im Sommer 2012 wurde dieses Thema dann als eines der wichtigsten Themen für die Wirtschaftsförderung in das Integrierte Stadtentwicklungsprogramm ISEK aufgenommen und Ende 2014 konnte das Konzept vorgestellt werden.

Trotzdem fehlt im Jahr 2018 nach wie vor in den Beschlussvorlagen zu Grundstücksverkäufen im Wirtschaftsförderungsausschuss so gut wie immer ein Hinweis darauf oder gar eine Verpflichtung der Käufer dazu, diesen Empfehlungen zu folgen. Es wurden zahlreiche Gewerbegrundstücke verkauft, auf denen einstöckige Gebäude geplant sind, ohne dass bekannt ist, ob z.B. die statischen Voraussetzungen mit dem Bauherrn besprochen wurden, die eine Aufstockung in der Zukunft möglich machen würden.

Es ist daher unverzichtbar, dass die Möglichkeiten zur Nachverdichtung, Aufstockung oder Überbauung schon in den Verhandlungen thematisiert und möglichst auch in die Verträge mit aufgenommen werden, um die Unternehmen auch nach dem Verkauf an dieses städtische Leitbild zu binden.

Der Verkauf von städtischen Gewerbegrundstücken wird entschieden auf der Basis einer Bewertung der am Kauf interessierten Unternehmen. Die Stadtverwaltung soll die Orientierung an flächensparendem Bauen als wichtigen Faktor in die Bewertung dieser Unternehmen mit einbeziehen.

Unterzeichnet von:

Ekkehard Hodapp, Zoe Mayer, Johannes Honné, Joschua Konrad, Dr. Ute Leidig

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 18.09.2018

Aus dem Gemeinderat vom 18.09.2018:

Wir erfuhren, dass diese Vorgabe bei der Auswahl eines Käufers mit betrachtet wird – und in Einzelfällen sogar Grundstücke wegen nicht erfüllter Bauverpflichtung rückübertragen werden.

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