Räume für Vereinsveranstaltungen bezuschussen

Anfrage:

  1. Wie hoch ist nach Einschätzung der Stadtverwaltung der Bedarf von Vereinen an nicht-vereinseigenen Räumen, um dort (nicht-kommerzielle) Veranstaltungen und Mitgliederversammlungen durchzuführen?
  2. Welche Räume der Stadt bzw. städtischer Gesellschaften können kostenfrei bzw. unter Erstattung der entstehenden Betriebskosten von Vereinen für Mitgliederversammlungen und Vereinsveranstaltungen angemietet werden?
  3. Wie häufig erfolgt eine Anmietung dieser Räume durch Vereine? Wie viele Anfragen müssen in etwa (jährlich) abgewiesen werden?
  4. Welche Räume der Stadt bzw. städtischer Gesellschaften können bei Zahlung von Mietkosten von Vereinen für Mitgliederversammlungen und Vereinsveranstaltungen angemietet werden? Wie hoch sind die jeweiligen Kosten?
  5. Wie viele Vereine haben seit 2013 von der „Förderung von Kulturvereinen durch veranstaltungsbezogene Mietkostenzuschüsse“ Gebrauch gemacht und wie viele Mittel wurden dafür ausgegeben?
  6. Welche Vergünstigungen für Veranstaltungen ohne kommerzielle Gewinnerzielungsabsicht gibt es für Vereine, die nicht den Kulturverein zugeordnet werden?
  7. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Idee, die Anmietung von Räumen für Veranstaltungen und Mitgliederversammlungen von Vereinen, die nicht als Kulturverein gelten, zu bezuschussen?
  8. In welcher Höhe müssten dafür Mittel bereitgestellt werden? Welche weiteren Maßnahmen, wie z.B. die Erstellung von Förderrichtlinien, wären für eine Bezuschussung erforderlich?

Sachverhalt/Begründung

Vereine leisten einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft, so auch in der Stadt Karlsruhe. Für ihre (jährlichen) Mitgliederversammlungen, für Veranstaltungen und Jubiläumsfeiern benötigen Vereine Räume, die eine entsprechende Zusammenkunft erlauben.

Im Rahmen des „Forum Ehrenamt“ haben mehrere Teilnehmende das Thema Raummangel für Mitgliederversammlungen, Veranstaltungen u.a. angesprochen. Durch Wegfall von Räumlichkeiten der Kirchengemeinden, durch brandschutzrechtliche Vorgaben und steigende Kosten bei der Anmietung von gastronomischen Räumlichkeiten bei gleichzeitig geringerem Raumangebot, werde es immer schwieriger, bezahlbare Räume zu finden.

Seit die CDU-Faktion für den DHH 2009/2010 einen entsprechenden Haushaltsantrag gestellt hat, können Kulturvereine einen veranstaltungsbezogenen Mietkostenzuschuss erhalten. Die GRÜNE Fraktion sieht einen Bedarf für einen veranstaltungsbezogenen Mietkostenzuschuss auch bei Vereinen gegeben, die nicht dem Kulturbereich angehören. Die Anfrage soll die grundlegenden Ausgangsdaten für eine solche Förderung offen legen.

Unterzeichnet von:

Dr. Ute Leidig, Verena Anlauf, Renate Rastätter, Zoe Mayer

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 27.11.2018

Aus dem Gemeinderat vom 27.11.2018:

Als Anlage zur Antwort erhielten wir eine ausführliche Auflistung, zu welchen Bedingungen städtische Räume und Säle angemietet werden können.

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