Versorgung mit Palliativplätzen in den Karlsruher Krankenhäusern

Anfrage:

  1. Wie viele Betten auf Palliativstationen existieren momentan in den Karlsruher Krankenhäusern? Wie viele davon am Städtischen Klinikum Karlsruhe (SKK) und wie viele in welchen anderen Krankenhäusern?
  2. In welchem Umfang werden Patient*innen zusätzlich auf anderen Stationen der Krankenhäuser palliativ betreut? In welchem Umfang am SKK?
  3. Wie viele Menschen stehen auf den Wartelisten für Karlsruher Palliativstationen? Wo und wie werden diese betreut: stationär auf anderen SKK-Stationen bzw. in anderen Krankenhäusern? ambulant durch Angehörige? durch Pflegedienste? in Pflegeeinrichtungen?
  4. Nach welchen Kriterien wird beurteilt, ob eine ausreichende Versorgung mit stationären Palliativangeboten besteht?
  5. Ist demnach die bestehende Versorgung in Karlsruhe ausreichend?
  6. Falls die vorhandenen Plätze nicht ausreichen: Wie viele Palliativplätze fehlen momentan in Karlsruhe, um dem Bedarf entsprechen zu können? Wie viele Plätze davon fehlen am SKK?
  7. Existiert für Karlsruhe ein Konzept bzw. eine Planung, um eine stationäre Palliativversorgung sicherzustellen? Wenn ja, was bedeutet dies für die Weiterentwicklung des SKK? Wenn nein, ist ein solches Konzept geplant? Wer wäre hierfür verantwortlich?

Sachverhalt/Begründung

Nach unseren Informationen ist die Anzahl der Betten auf den Palliativstationen in Karlsruhe sowie das dort eingesetzte Personal zumindest teilweise nicht ausreichend.

Die Grüne Fraktion ist der Meinung, dass jede Patientin und jeder Patient ein Recht auf ein Lebensende in Würde und Selbstbestimmung hat. Deshalb möchten wir klären, ob das bestehende Angebot für stationäre Palliativversorgung dem Bedarf in Karlsruhe entspricht.

Die englische Ärztin Cicely Saunders gilt als Begründerin der Palliativmedizin. Von ihr stammt die Aussage: „Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben.“ Die Palliativmedizin will unheilbar Kranke dabei unterstützen, ihre letzten Monate, Wochen oder Tage mit einer hohen Lebensqualität zu erleben, selbstbestimmt und ohne unnötiges Leid.

Das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) von Dezember 2015 enthält vielfältige Maßnahmen, die die medizinische, pflegerische, psychologische und seelsorgerische Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase verbessern und einen flächendeckenden Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung fördern. Palliativversorgung soll die Folgen einer Erkrankung lindern, wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht. Sie kann zu Hause, im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Hospiz erbracht werden.

Mit diesem Gesetz wurde die Palliativversorgung ausdrücklich Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Anfrage der Fraktion GRÜNE soll aufzeigen, ob die stationäre Palliativversorgung in Karlsruhe derzeit ausreichend ist und welchen Beitrag das Städtische Klinikum hierzu gegenwärtig und zukünftig leistet.

Unterzeichnet von:

Verena Anlauf,  Renate Rastätter,  Zoe Mayer

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 14.05.2019

 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 14.05.2019:

Zum Bedarf an Hospizplätzen wird in diesen Wochen eine neue Studie vorgestellt; die Palliativstationen der Krankenhäuser haben Wartelisten, auf denen jeweils 5 bis 7 PatientInnen stehen – bei insgesamt 24 Betten ein deutlich zu hoher Wert! Bisher gibt es zu dieser Frage kein klinikübergreifendes Konzept; nach Vorlage der Studie wird der bestehende Runde Tisch „Hospizliche und palliative Versorgung“ diese auszuwerten und die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen haben.

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