Frauen nach vorn…. Maßnahmen weiter entwickeln und auf alle städtischen Gesellschaften übertragen

Antrag

  1. Die Stadtverwaltung stellt den Umsetzungsstand des „Rahmenkonzeptes zur Förderung von Frauen in Führungspositionen in den Gesellschaften der Stadt Karlsruhe“ dar. Dabei wird dargelegt, welche Instrumente in den jeweiligen Gesellschaften angewandt wurden und wie wirksam sich diese jeweils erwiesen. Die Verwaltung erarbeitet auf Grundlage dieser bisherigen Erfahrungen in den Gesellschaften weitere Empfehlungen für die Förderung von Frauen in Führungspositionen und integriert diese in das Rahmenkonzept.
  2. Die Stadtverwaltung weitet die Gültigkeit des Rahmenkonzeptes auf sämtliche Gesellschaften des „Konzerns Stadt Karlsruhe“ aus und passt es an deren Bedingungen an.

Sachverhalt/Begründung

Als Ergebnis der GRÜNEN Initiative „Frauen nach vorn…“ von Anfang 2014 wurde von der Stadtverwaltung ein „Rahmenkonzept zur Förderung von Frauen in Führungspositionen in den Gesellschaften der Stadt Karlsruhe“ erarbeitet und im März 2017 vom Hauptausschuss beschlossen.

An der Konzepterstellung waren Vertreter*innen der städtischen Beteiligungsgesellschaften Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Städtisches Klinikum gGmbH, Volkswohnung GmbH und Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH sowie die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt beteiligt. Die Regelungen des Rahmenkonzepts zur Förderung von Frauen in Führungspositionen sollen ergänzend zu den Bestimmungen aus dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) gelten.

Das Rahmenkonzept sieht verschiedene Maßnahmen der Frauenförderung vor, deren Umsetzung unternehmensspezifisch gestaltet werden sollte. Es umfasst verschiedene Instrumente auf folgenden Ebenen: Zielvereinbarung, Personalgewinnung und -entwicklung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Vernetzung sowie „sonstige Instrumente“. Ein jährlicher zusammenfassender Bericht im Hauptausschuss wurde vorgesehen; jedoch ist Stand Mai 2019 kein Bericht über die Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen im Hauptausschuss erfolgt.

Im Hauptausschuss wurden lediglich Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen festlegt, wie dies im Rahmen des FüPoG vorgeschrieben ist. Dabei entsprechen die von den Geschäftsführungen und der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Zielgrößen in Karlsruhe lediglich dem bereits erreichten Frauenanteil in der jeweiligen Führungsebene und liegen zudem oft unter dem Frauenanteil aller Beschäftigten im Unternehmen.

Aus Sicht der GRÜNEN Fraktion ist es dringend geboten, Frauen in den städtischen Unternehmen durch gezielte Instrumente zu fördern, wie sie im Anhang des Rahmenkonzepts aufgeführt werden. Nur auf diesem Weg können mittel- und langfristig auch ambitioniertere Ziele für Frauenanteile in Führungspositionen erreicht werden.

Daher soll die Verwaltung darlegen, welche Maßnahmen in den jeweiligen großen städtischen Unternehmen bisher umgesetzt wurden und welche Erfahrungen und Wirksamkeit sich daraus ergaben. Dabei wird auch geprüft, welche Maßnahmen zur Frauenförderung sich für alle Unternehmen eignen und welche unternehmensspezifisch eingesetzt werden sollen.

Darauf aufbauen werden Empfehlungen für die Förderung von Frauen in Führungspositionen für die Gesellschaften erarbeitet und in das Rahmenkonzept integriert. Auch die kleineren städtischen Unternehmen benötigen Strategien für gleichberechtigte Teilhabe. Um diese dabei zu unterstützen und um sicherzustellen, dass eine Mindestqualität bei den Frauenförderungskonzepten erreicht wird, werden sie in das Rahmenkonzept miteinbezogen.

Eine möglichst gleich hohe Beteiligung von Frauen und Männern in der Unternehmensführung kommt letztlich auch den Unternehmen zugute, wie u. a. eine Studie des Institute for International Economics zeigt. Die Antragsteller*innen wollen erreichen, dass die Stadt Karlsruhe ihrer Vorbildfunktion gerecht wird und zukünftig nicht nur im Vergleich mit süddeutschen Städten gut dasteht, sondern auch im bundesweiten Ranking einen Spitzenplatz einnimmt.

Unterzeichnet von:

Joschua Konrad, Verena Anlauf, Christine Weber, Renate Rastätter, Zoe Mayer, Ekkehard Hodapp

Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 16.07.2019 unter TOP 9 behandelt: Alle GmbH mit städtischer Mehrheitsbeteiligung werden zukünftig Frauenförderungsmaßnahmen anwenden.

Bei der Gemeinderatssitzung im Juli 2022 wurden die Frauenquoten in den Aufsichtsräten der städtischen erneut lediglich mit den bereits erreichten Anteilen – z.T. 0! % – festgesetzt werden.
Das reicht uns nicht! Leider fanden wir auch diese Mal keine Mehrheit dafür, ehrgeizigere Ziele zu setzen. Wenn diese nicht erreicht werden, z.B. wenn gar keine Position neu zu besetzen ist, müsste dies eben begründet werden. Wir wollen, dass Frauenförderung bei der Stadtverwaltung Karlsruhe und ihren Tochtergesellschaften als ernsthaftes Anliegen vertreten wird!

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