Kohlekraftwerke im Rheinhafen vom Netz nehmen

Antrag

  1. Die Stadt Karlsruhe setzt sich gegenüber dem Betreiber EnBW dafür ein, die beiden Kohlekraftwerke möglichst schnell vom Netz zu nehmen: Der ältere Kraftwerksblock RDK7 soll möglichst umgehend zur Stilllegung angemeldet werden. Der neuere Kraftwerksblock RDK8 soll vor 2030 stillgelegt werden.
  2. Die Stadt setzt sich gegenüber dem Betreiber EnBW dafür ein, dass er in dem von der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung vorgeschlagenen Verfahren der Stilllegungsprämien nur in dem Maße Entschädigungen fordert, wie es bei steigenden CO2-Preisen aufgrund des Klimaschutzes angemessen ist.

Sachverhalt/Begründung

Deutschland hat mit der Unterzeichnung des Paris-Vertrages die 1,5°-Grenze beim Temperaturanstieg anerkannt. Wenn wir die Emissionen nicht sehr schnell und deutlich senken, werden wir schon in den nächsten Jahren so viel CO2 in die Atmosphäre verbracht haben, dass der Anstieg der Temperatur der Atmosphäre nicht mehr aufzuhalten ist. Konsequentes und schnelles Handeln zur Vermeidung der Klimakrise ist notwendig.

Kohlekraftwerke sind unter den größten einzelnen Emittenten an Treibhausgasen und an Luftschadstoffen. Die Stilllegung der Kohlekraftwerke ist damit ein wesentlicher Schlüssel bei der Abwendung der Klimakrise. Die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung, die sogenannte Kohlekommission, hat einen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038 vorgeschlagen. Wir halten dieses Datum für deutlich zu spät, denn bis 2030 muss die Verstromung von Kohle beendet sein, damit die Chance verbleibt, das 1,5 °-Ziel von Paris noch einhalten zu können.

Wir sind der Überzeugung, dass daher der Preis für CO2-Emissionen aus fossilen Quellen deutlich steigen muss und auch steigen wird. Nur so werden die Kosten der Klimakrise angemessen in wirtschaftliche Entscheidungen einbezogen.

Außerdem ist die Nutzung von Kohle für die Stromerzeugung mit deutlichen und nachgewiesenen Gesundheitsgefahren verbunden. Die dabei entstehenden Feinstäube und Ultrafeinstäube sowie das bodennahe Ozon verkürzen nachweislich die Lebenszeit der Menschen durch Herzkrankheiten, Schlaganfälle, Lungenerkrankungen. Schädlich sind Feinstäube vor allem für Babys und Kleinkinder sowie für ältere Menschen (siehe z.B.: Ärzteblatt: Gefahr aus Kohlekraftwerken).

Als Mechanismus für den Ausstieg aus der Steinkohleverstromung schlägt die Kohlekommission „freiwillige Stilllegungsprämien“ vor (Abschlussbericht Kommission für Wertschöpfung, Strukturwandel und Beschäftigung S. 63). Die Bundesregierung plant, diese Stilllegungsprämien über Auktionen mit den Kraftwerksbetreibern festzulegen. Die Betreiber werden damit auf die Höhe der Entschädigungszahlung bieten, die sie dafür erhalten wollen, um ihre Kraftwerke vor Ende der technischen Lebensdauer rechtsverbindlich und endgültig stillzulegen. Bei der Konzeption der Auktion geht die Bundesregierung davon aus, dass die Betreiber Entschädigungen in der Höhe der durch die Stilllegung nicht mehr zu erwirtschaftenden zukünftigen Gewinne erhalten. Die zukünftigen Gewinne hängen jedoch stark von der Entwicklung des Preises für CO2-Emissionszertifikate ab. Da Kohlekraftwerke so viel CO2 pro erzeugter Kilowattstunde Strom ausstoßen, werden Kohlekraftwerke mit steigenden Preisen für CO2-Emissionszertifikate immer weniger wirtschaftlich.

Durch eine konsequente Klimapolitik, wie sie die GRÜNEN verfolgen, werden die Preise für Emissionszertifikate noch deutlich über das bereits heute bestehende Niveau von 25 bis 30 EUR/t CO2 hinaus ansteigen. Kohlekraftwerke werden dann keine Gewinne mehr machen. Dies muss bei den Stilllegungsprämien berücksichtigt werden: Hohe Entschädigungen für eine frühe, der Klimakrise entgegenwirkenden Stilllegung, sind nicht realistisch. Ein Weiterbetrieb mit der Hoffnung auf hohe Gewinne in der Zukunft noch weniger.

Unterzeichnet von:

Zoe Mayer                         Aljoscha Löffler             Renate Rastätter                  Johannes Honné

Jorinda Fahringer            Verena Anlauf               Christine Weber                     Michael Borner

Der Antrag wurde unter TOP 33 der Gemeinderatssitzung vom 22. Oktober 2019 behandelt.

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