Mögliche Baumstandorte auf dem Marktplatz denkmalrechtlich klären Änderungsantrag zu TOP 23 der Gemeinderats-Sitzung am 10.12.2019 Beleuchtung und Möblierung Marktplatz:

  1. Punkt 6 des Beschlussantrags wird wie folgt geändert: Es wird zugestimmt, temporäre Maßnahmen zur Begrünung des Marktplatzes umzusetzen. Gleichzeitig beantragt die Verwaltung die denkmalrechtliche Genehmigung der maximal möglichen fünf Baumstandorte (drei vor den Treppenaufgängen, zwei vor dem Modehaus Schöpf). Sofern denkmalrechtlich nur eine geringere Anzahl Baumstandorte möglich ist, werden die Anzahl und die Standorte dem Gemeinderat mitgeteilt.
  2. Die Verwaltung legt im Jahr 2020 dem Gemeinderat nach Entscheidung der Landesdenkmalbehörde die möglichen Baumstandorte und einen Plan zur Umsetzung zur Beschlussfassung vor.

Sachverhalt/Begründung

Viele Karlsruher*innen wünschen sich Bäume auf dem Marktplatz. Denn diese sorgen gerade in den zunehmend heißer werdenden Sommern für Beschattung und damit für Kühlung, wenn auch nur an vereinzelten Standorten.

Die als vom Untergrund her als möglich erachteten Standorte liegen teilweise direkt neben den vorgeschlagenen Bankstandorten, so dass die Menschen in Zukunft an diesen Punkten auch im Schatten sitzen können. Diese Möglichkeit bietet sich auch an den anderen Baumstandorten in Mitten einer leichten Erhöhung bzw. Einmauerung.

Die symmetrische Anordnung von wenigstens vier dieser Standorte nimmt die übergeordneten gestalterischen Merkmale des Marktplatzes zusätzlich auf. Die einzelnen Treppenabgänge zur Haltestelle unter dem Marktplatz sind an sich schon Elemente, die diese Symmetrien stören, dies wird aber allgemein akzeptiert. Eine Verstärkung dieser punktuellen Störungen durch Bäume schafft zudem eine zusätzliche Akzentuierung.

Unterzeichnet von:

Aljoscha Löffler, Johannes Honné, Renate Rastätter, Jorinda Fahringer

Der Antrag wurde erst bei der Gemeinderatssitzung vom 10. Dezember 2019 beraten.
Stellungnahme der Stadtverwaltung und Protokoll

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