„Totale“ Leerstandsquote – im Unterschied zum “marktaktiven” Leerstand in Karlsruhe

Anfrage:

  1. Welche Erkenntnisse hat die Stadtverwaltung zur Quote des totalen Leerstands in Karlsruhe?
  2. Wie hoch sind die Leerstandsquoten (marktaktiv und total) in den einzelnen aktuellen Sanierungsgebieten?
  3. Sollte die totale Leerstandsquote noch nicht erhoben worden sein: Beab-sichtigt die Stadtverwaltung diese zumindest in den Sanierungsgebieten nachträglich zu erfassen?

Sachverhalt/Begründung

Die Stadtverwaltung verweist in Stellungnahmen immer wieder auf die empirica-Leerstandsquote, die die Zahl der leerstehenden Wohneinheiten in Bezug zum gesamten Wohnungsbestand setzt. Betrachtet wird dort jedoch lediglich der marktaktive Leerstand von Geschosswohnungen. Dieser marktaktive Leerstand umfasst leer stehende Wohnungen, die unmittelbar disponibel sind, sowie leer stehende Wohnungen, die aufgrund von Mängeln derzeit nicht zur Vermietung anstehen, aber gegebenenfalls mittelfristig aktivierbar wären (< 6 Monate). Bundesweit liegt die (marktaktive) Leerstandsquote bei etwa 2,8 Prozent. Während der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2011 wurde in Karlsruhe ein durchschnittlicher Leerstand von 2,3 Prozent ermittelt.

Im Gegensatz dazu weist das Statistische Bundesamt Zahlen zum totalen Leerstand aus. Dieser umfasst neben dem marktaktiven Leerstand auch Ruinen und dysfunktionalen Leerstand (nicht kurzfristig aktivierbar; > 6 Monate). Dementsprechend höher fällt der totale Leerstand aus – bezogen auf Geschosswohnungen beläuft sich die Leerstandsquote für Deutschland auf ca. 5,3 Prozent.

Ziel der Anfrage ist zu erfahren, wie hoch in Karlsruhe die Quote des totalen Leerstandes ist. Diese Zahl ist wichtig, damit die Stadtverwaltung mittels geeigneter Instrumente Kenntnis von solchen leerstehenden Wohnungen erhält. Ein solches Instrument könnte ein Leerstandsregister sein.

Unterzeichnet von:

Michael Borner,  Aljoscha Löffler,  Verena Anlauf, Jorinda Fahringer

Die Anfrage wurde auf der Gemeinderatssitzung am 26.05.2020 unter TOP 51 besprochen.

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