Interfraktioneller Änderungsantrag GRÜNE und SPD zu TOP 9 der Gemeinderatssitzung am 28. April 2020: Klimaschutzkonzept

Antrag

In den Text zu Punkt 2 werden die folgenden, markierten Wörter eingefügt:

  1. Bis zum Jahre 2030 sollen die CO2-Emissionen im Stadtgebiet um min-destens 58% bezogen auf den Stand von 2010 abgesenkt werden, das bedeutet gegenüber 2017 als aktuellstem Bilanzierungsstand eine Minderung um insgesamt mindestens rund 1,3 Millionen Tonnen CO2 bzw. eine Absenkung von 7,9 t CO2 pro Kopf und Jahr auf höchstens 3,3 t CO2 pro Kopf und Jahr.
  2. Die Stadtverwaltung soll spätestens bis zum Jahr 2040 klimaneutral sein.

Sachverhalt/Begründung

Um die Pariser Klimaziele zu erreichen sind anspruchsvolle Ziele notwendig. Das Klimaschutzkonzept übernimmt das vom IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) abgeleitete globale Ziel einer Emissionsminderung um 58% bis 2030 für die Stadt Karlsruhe. Die Übernahme eines globalen Ziels für Karlsruhe mit seiner Lage im Industrieland Deutschland berücksichtigt nicht die global sehr unterschiedliche Leistungsfähigkeit zur kurzfristigen Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen.

Das 1,5°C Ziel lässt sich mit einer höheren Wahrscheinlichkeit erreichen, wenn sich die Kommunen in Deutschland und damit auch Karlsruhe bemühen, gemäß ihrer Leistungsfähigkeit einen höheren Anteil an den kurzfristig global notwendigen Emissionsminderungen zu übernehmen.

Die Stadt Karlsruhe sollte es sich daher zum Ziel setzen, die formulierten Klimaziele vorzeitig zu erreichen, wenn sich Möglichkeiten hierfür abzeichnen.

Unterzeichnet von:

Zoe Mayer, Dr. Clemens Cremer, GRÜNE Fraktion

Anton Huber, Michael Zeh, SPD-Fraktion

Der Antrag wurde unter TOP 9.1 der Gemeinderatssitzung am 28. April behandelt. https://sitzungskalender.karlsruhe.de/db/ratsinformation/termin-5664

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