Antrag: Kitas und Schulen fit für Corona

Antrag

  1. Die Verwaltung prüft, in welchen Räumen an Schulen und kommunalen Kindertagesstätten in Karlsruhe aufgrund baulicher Voraussetzungen (z.B. keine oder nicht öffenbare Fenster bzw. besonders enge Raumsituation) Probleme bei der Raumbelüftung herrschen.
    Sofern notwendig und ohne größere bauliche Veränderungen kurzfristig möglich, werden Maßnahmen ergriffen, um in betroffenen Räumen das effektive Stoßlüften zu ermöglichen.
  2. Die Verwaltung stattet die übrigen Räume, in denen bestehende Durchlüftungsprobleme nicht anderweitig behoben werden können, zeitnah mit Raumluftfiltergeräten aus, um Kinder, Jugendliche, Lehr- und Betreuungskräfte effektiv vor Sars-CoV-2-Aerosolen zu schützen.
  3. Die Stadt prüft an den Karlsruher Schulen den Bedarf an Plexiglas-Trennscheiben oder ähnlichen Trennmöglichkeiten, die in Lehrer*innenzimmern eine geschützte Arbeitsumgebung sicherstellen, und stattet die Schulen entsprechend aus.
  4. Die Verwaltung stellt über das Stadtmedienzentrum eine kleinere Zahl digitaler Endgeräte mit mobiler Internetanbindung oder entsprechende Anbindungsmöglichkeiten bereit, die im Fall weiterer Klassen- oder Schulschließungen von Schüler*innen ausgeliehen werden können, die zuhause über keine zuverlässige Internetverbindung verfügen.
  5. Die Verwaltung bereitet eine Abrechnungsmöglichkeit vor, die im Falle erneuter Kita- und Hortschließungen die tagesgenaue Abrechnung von in Anspruch genommenen Betreuungstagen in Höhe der städtischen Beiträge erlaubt und wendet diese in betroffenen Fällen an.
Begründung/Sachverhalt

In den folgenden Monaten wird sich das Infektionsrisiko in der anhaltenden Pandemie-Situation in Kindertagesstätten und Schulen durch die zunehmend kälteren Temperaturen verschärfen. Die anhaltende Pandemie-Situation macht verschiedene Maßnahmen notwendig, um Kinder, Schüler*innen, Betreuungs- und Lehrkräfte auch in den kommenden Monaten effektiv vor Ansteckung zu schützen und gleichzeitig ein bestimmtes Maß an Normalität im Schul- und Arbeitsalltag zu gewährleisten.

Der kommende Winter wird die Notwendigkeit eines regelmäßigen Stoßlüftens von Betreuungs- und Klassenräumen verschärfen. Da Gebäude, in denen Kinder betreut und Jugendliche unterrichtet werden, teilweise baulich so ausgerichtet sind, dass Fenster gar nicht oder nur sehr eingeschränkt geöffnet werden können, kann dieses erforderliche Lüften in manchen Fällen nicht in gebotenem Maße erfolgen. Somit werden anwesende Personen im Verlauf eines Schul- oder Betreuungstages kumulativ sehr hohen Aerosolbelastungen und somit einem deutlich gesteigerten Infektionsrisiko ausgesetzt. Auch die dem Kohorten-Prinzip geschuldete Neuverteilung von Klassenzimmern und Fachräumen an vielen Schulen lässt Situationen entstehen, in denen Schüler*innen und Lehrkräfte mit sehr beengten Raumverhältnissen konfrontiert sind.

Eine aktuelle Studie der Universität der Bundeswehr in München kommt zu dem Ergebnis, dass “leistungsstarke Entkeimungsgeräte die Aerosolkonzentration in Räumen schnell reduzieren und auf einem niedrigen Niveau halten können. Daher kann das indirekte Infektionsrisiko auch bei geschlossenen Fenstern und ohne geeignete RLT Anlage durch diese Geräte minimiert werden.” Um diesem Ziel zu entsprechen, müssen die verwendeten Geräte laut Studie H14-Schwebstofffilter sein, die nach der EU-Norm EN1822-1 geprüft sind.

Zudem bieten auch Lehrer*innenzimmer an vielen Schulen nur beengte Arbeitsverhältnisse an großen Gruppentischen, an denen das Abstandsgebot von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Da diese Arbeitsplätze nicht selten den einzigen zugänglichen Arbeitsort für Lehrkräfte in Hohlstunden darstellen, kann durch zusätzliche Trennwände (z.B. aus Plexiglas) für zusätzlichen Infektionsschutz gesorgt werden und perspektivisch ein Arbeiten ohne MNS ermöglichen.(1)

Für den wahrscheinlichen Fall erneuter Teil- oder Komplettschließungen von Betreuungseinrichtungen oder Schulen müssen auch diejenigen Schüler*innen, deren Zuhause über keine feste oder zuverlässige Internetanbindung verfügt, die Möglichkeit haben, uneingeschränkt am digitalen Unterricht teilnehmen zu können. Dafür eignen sich beispielsweise Tablets oder Laptop mit eingebauter Mobilfunkanbindung oder auch Zusatzgeräte zu vorhandenen Endgeräten, die eine solche Anbindung ermöglichen (mobile LTE- oder 5G-fähige Router sowie Netzwerk-Sticks), die über das Stadtmedienzentrum ausgegeben werden können.

Um bei zukünftigen Schließungen von Betreuungseinrichtungen in Zukunft Eltern nicht zusätzlich zur schwierigen Organisation einer eigenständigen Kinderbetreuung erneut auch finanziell zu belasten, ist eine tagesgenaue Abrechnung der tatsächlich erfolgten Betreuungsleistungen geboten. Nachdem eine pauschale Abrechnung der gesamten Monatsbeiträge während der langen Schließung der Einrichtungen im Frühjahr verwaltungstechnisch nicht anders umsetzbar war, sollte dies aus Gründen der Gerechtigkeit gegenüber Eltern und den freien Trägern bei eventuellen zukünftigen Schließungen ermöglicht werden.

Unterzeichnet von:

Benjamin Bauer       Aljoscha Löffler        Renate Rastätter      Verena Anlauf
Jorinda Fahringer    Christina Bischoff   Christine Großmann


(1) abhängig von den Infektionsschutzbestimmungen des Kultusministeriums

Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung vom 17.11.2020 unter TOP 9.3 behandelt.

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