Kommunale*r, ehrenamtliche*r Tierschutzbeauftragte*r der Stadt Karlsruhe

Interfraktioneller Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD – zur Vorberatung im Fachausschuss

 

  1. Die Stadt Karlsruhe richtet die Stelle eines/einer kommunalen Tierschutzbeauftragten ein. Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Verwaltungsbereich oder Rechtswissenschaften sind wünschenswert.

  2. Der*die Tierschutzbeauftragte arbeitet ehrenamtlich, politisch und administrativ unabhängig.

  3. Der*die Tierschutzbeauftragte berichtet regelmäßig und bei Bedarf, auf jeden Fall einmal jährlich über die geleistete Tätigkeit.

Begründung/Sachverhalt:

Tierschutz ist ein im Grundgesetz verankertes Staatsziel. Für die Umsetzung des Staatsziels sind Bund, Länder und Kommunen verantwortlich. Hierfür müssen neben dem Bund und dem Land auch die Kommunen ihren Teil beitragen. Die Amtsveterinär*innen sind originär für den Bereich der Kontrolle zuständig und decken somit nur einen Teilbereich des kommunalen Tierschutzes ab. Für die Förderung des Tierschutzes bedarf es zusätzlicher Initiativen. Es müssen Konzepte erarbeitet und evaluiert sowie Potentialanalysen durchgeführt werden.

Ein*e ehrenamtliche*r Tierschutzbeauftragte*r  ist Ansprechperson für die Verwaltung sowie für Bürger*innen und auch für Tierschutzvereine. Es handelt sich somit um eine Vermittlungsperson zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft, die immer das Wohl der Tiere im Auge behält und vorantreibt. Die Stadt Karlsruhe hat schon mit der Ausrichtung des Tierschutztages und Tierschutzpreises 2012 unter Beweis gestellt, dass ihr das Wohlergehen von Tieren ein bedeutendes Anliegen ist.

Die oder der ehrenamtliche Tierschutzbeauftragte ist für alle im Tierschutzgesetz verankerten Tierschutzbelange die Ansprechperson. Wesentliche Schwerpunkte der Tierschutzarbeit werden z.B. im Heim-, Haus- und Zootierbereich, Streunerschutz, sowie im Informations- und Bildungsbereich liegen.

Die Erfahrung von ehrenamtlichen Tierschützer*innen zeigt, dass ein*e unabhängige*r Beauftragte*r schneller kontaktiert wird, wenn z.B. ein Missstand oder ein Handlungsbedarf besteht. Der Großteil der in Karlsruhe ansässigen Tierschutzorganisationen und für Tiere aktive Menschen bestätigt, dass in einer so großen Stadt mit so großer Fläche, auch Grünfläche, ein*e Tierschutzbeauftragter*e dringend vonnöten ist.

Mögliche Aufgaben sind:

  1. Unterbreitung von Vorschlägen und Erarbeitung von Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes.
  2. Erarbeitung von Stellungnahmen zu speziellen Fragestellungen für die im Tierschutz tätigen Karlsruher Behörden.
  3. Ansprechpartner*in für Bürger*innen sowie Tierschutzorganisationen und Unterstützung für deren Öffentlichkeitsarbeit.
  4. Vernetzung und Knotenpunkt für im Tierschutz tätige Organisationen und Behörden
  5. Beteiligung bei der Auswahl der Preisträger*innen für den Karlsruher Tierschutzpreis und Leitung des Runden Tisches Tierschutz
  6. Zusammenarbeit mit der Landestierschutzbeauftragen, um Synergieeffekte für den kommunalen Tierschutz zu ermöglichen.
  7. Entlastung der Verwaltung – auch als Präventionsarbeit und Aufklärungsarbeit in Richtung Bevölkerung
  8. Vertrauliche Person als Vermittlungsstelle zwischen Bürger*innen und zuständigen Ämtern
  9. Aufklärungsarbeit an Schulen und Kindergärten

Unterzeichnet von:

Christine Großmann, Michael Borner, Renate Rastätter, Zoe Mayer, GRÜNE Fraktion

Parsa Marvi, Michael Zeh, SPD Fraktion

Gemeinderat 20.04.21: verwiesen in Fachausschuss.
Im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 24. Juni 2021 wurde keine Einigkeit zum Thema erreicht.
Das Anliegen wird bei den Beratungen für den Doppelhaushalt 2022/23 erneut aufgegriffen.

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