Entgeltordnung Karlsruhe.App

Änderungsantrag zur Gemeinderatssitzung am 22. Februar 2022
zu TOP 7 Einführung einer Entgeltordnung für die Karlsruhe.App

Der Text der Vorlage 2022/0025 wird in Anlage 7 „Vertrag über die Integration von Inhalten in die Karlsruhe.App“ in § 2 (4) wie folgt geändert:
„Wird der Vertrag vor dem 30.06.2022 31.12.2022 geschlossen, werden für die ersten drei zwölf Monate keine Entgelte erhoben. Die Entgeltpflicht beginnt in dem Fall drei zwölf Monate nach dem in § 3 (1) festgelegten Vertragsbeginn.“

Begründung/Sachverhalt

Seit ihrer Vorstellung bietet die Karlsruhe.App bislang nur einen eingeschränkten Funktionsumfang sowie ein nicht optimales Nutzungserlebnis, da die Vorstellung der neuen städtischen Website nach wie vor aussteht und somit keine Optimierung der städtischen WebApp-Verknüpfungen für mobile Endgeräte (responsive design) besteht. Zentrale Alleinstellungsmerkmale und Nutzungsanreize der App, wie die in Aussicht gestellte Single-SignOn-Funktion, sind im Moment noch nicht verfügbar.
Somit besteht das Risiko, dass zum einen potenzielle In-App-Anbieter*innen durch den unfertigen Zustand der App abgeschreckt werden, zum anderen bereits bestehende Vertragspartner*innen aufgrund des aktuellen Missverhältnisses zwischen Funktionsumfang und zu entrichtendem Entgelt ihren Vertrag kündigen. Aufgrund der hohen städtischen Investitionskosten für die App, die sich nur durch eine große Zahl von zahlungspflichtigen In-App-Anbieter*innen amortisieren können, ist eine deutliche Ausweitung der entgeltfreien Anlaufzeit ein sinnvoller Schritt, um genügend Anreize für eine langfristige Bindung an das künftig verbesserte Funktionsangebot und Nutzungserlebnis der App zu gewährleisten.

Unterzeichnet von:
Benjamin Bauer, Aljoscha Löffler, Christina Bischoff, Leonie Wolf, Jorinda Fahringer


In der Gemeinderatssitzung am 22.02. 2022 wurde unser Antrag knapp abgelehnt, nachdem die Stadtverwaltung ihre Vorlage abgeändert hatte und es nun sechs entgeltfreie Monate gibt. Immerhin.

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