Dauerhafte Verlängerung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen

Änderungsantrag zu TOP 10 der Gemeinderatssitzung am 29.03.2022:

Der Gemeinderat beschließt:

Die Stadt erarbeitet eine Regelung, um in diesem und auch in den kommenden Jahren die erweiterte Nutzung von öffentlichem Raum für die Gastronomie in den warmen Monaten zu ermöglichen.
Die Verwaltung behält dabei die wohlwollende Genehmigungspraxis für gastronomische Nutzungen auf öffentlichen Flächen (z. B. Parkplätze) bei, um den Gastronomiebetrieben Planungssicherheit zu geben.
Zusätzlich prüft die Verwaltung, ob Änderungen der Sondernutzungsrichtlinien Mühlburg und Durlach notwendig sind.

Begründung/Sachverhalt

Die zusätzlichen Flächen für Außenbestuhlung waren im letzten Jahr für Teile der Gastronomie ein Rettungsanker. Genauso wie für die vielen Karlsruher*innen, die wieder draußen zusammenkommen, durch die bunteren Straßen flanieren oder ihren Kaffee in der Sonne genießen konnten.

Die letzte vom Gemeinderat im Dezember 2021 beschlossene Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen läuft Ende des Monats März 2022 aus. Aber auch eine weitere Verlängerung würde irgendwann auslaufen. Es soll eine langfristige Regelung erarbeitet werden, die weiterhin auch Parkplätze und anderen öffentlichen Raum für Gastronomie nutzbar macht. So soll die Stadt auch weiterhin den Ermessensspielraum nutzen, um diese Nutzung zu ermöglichen. In die Abwägung beispielsweise bei der zeitlichen Nutzung sollen auch die Bedürfnisse der Anwohner*innen (z.B. Lärmschutz) berücksichtigt werden. Eine Sondernutzung eines Parkplatzes für eine gastronomische Nutzung oder eine andere Nutzung (Parklets) muss mindestens genauso einfach zu erhalten sein wie eine Sondernutzung von Gehwegen.

Die Belebung der Straßen und Plätze unserer Stadt haben im letzten Sommer viele Menschen zu schätzen gelernt. Dieser positive Impuls sollte aufgegriffen und verstetigt werden. So bekämen die Gastronom*innen Planungssicherheit – auch über das nächste Jahr hinaus – und die Karlsruher*innen müssten sich nicht von den liebgewonnen neuen öffentlichen Orten verabschieden.

Unterzeichnet von:

Leonie Wolf              Aljoscha Löffler                   Jorinda Fahringer

Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 29. März 2022 beraten.

In der Sitzung wurde beschlossen, dass die bisherige Übergangsregelung bis Ende Oktober verlängert wird. Allerdings kann das aus unserer Sicht nur ein Anfang sein, denn in unserem Antrag haben wir eine langfristige Lösung gefordert, die sich explizit nicht mit der Corona-Ausnahmesituation begründet. Während andere Fraktionen nicht abgeneigt schienen, war die Verwaltung sichtlich nicht überzeugt. Dennoch wurde uns zugesagt, eine Übersicht über erteilte Genehmingungen zu erstellen mit dem Hinweis, welche Satzungen und Regelungen geändert werden müssten, um die Sondernutzung für Außengastronomie auch in den kommenden Jahren zu ermöglichen.
Da sind dicke Bretter zu bohren und es kommt sicher noch einiges an (Überzeugungs-)Arbeit auf uns zu!

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