Förderung der Ökologischen Landwirtschaft

Interfraktioneller Änderungsantrag zu TOP 12 der Gemeinderatssitzung am 28.02.2023

 

Der folgende Abschnitt II „Die Vorgabe der städtischen Flächen erfolgt grundsätzlich nachfolgender Priorität“ (S. 4):

  1. Haupterwerbs-Biobetriebe mit Direktvermarktung
  2. Haupterwerbs-Biobetriebe ohne Direktvermarktung
  3. Haupterwerbsbetriebe mit Direktvermarktung
  4. Haupterwerbsbetriebe ohne Direktvermarktung
  5. Nebenerwerbsbetriebe

wird ersetzt durch:

  1. Haupt- und Nebenerwerbs-Biobetriebe mit Direktvermarktung 
  2. Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit Direktvermarktung 
  3. Haupterwerbs-Biobetriebe ohne Direktvermarktung
  4. Haupterwerbsbetriebe ohne Direktvermarktung

Begründung/Sachverhalt:

Die antragstellenden Fraktionen unterstützen das Ziel, dass in Karlsruhe die vielfältige Kulturlandschaft mit Bauernhöfen, die unsere Stadtgesellschaft mit regionalen und saisonalen Lebensmitteln durch Direktvermarktung versorgen, erhalten bleibt.

Bis 2030 wird dabei ein Mindestanteil von 30 % Biobetrieben an der Zahl der Betriebe und den Flächen angestrebt. Aktuell liegt der Anteil der Biobetriebe im Stadt- und Landkreis Karlsruhe bei 8,4 % und bei den Flächen bei 9,5 % und damit noch weit entfernt von diesen Zielen. Es wird deshalb an der Priorisierung festgehalten, dass freiwerdende Pachtflächen zuerst an Biobetriebe mit Direktvermarktung vergeben werden.

Damit schließt sich die Stadt auf kommunaler Ebene der Vorgabe des Landes im Biodiversitätsstärkungsgesetz an, dass die Verpachtung der landeseigenen Flächen vorrangig an ökologisch wirtschaftende Betriebe erfolgt. Diese Priorisierung schließt nicht aus, dass auch andere Betriebe berücksichtigt werden können (https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/biodiversitaet-und-landnutzung/biodiversitaetsgesetz).

In Karlsruhe gibt es neben den Vollerwerbsbetrieben noch eine Anzahl von Nebenerwerbsbetrieben, die mit Sonderkulturen wie Gemüse und Kräutern unsere Region mit frischen regionalen Produkten, u.a. vom Hof oder auf Wochenmärkten, versorgen. Sie sollen deshalb wie Haupterwerbsbetriebe behandelt werden.

Aufgrund des hohen Stellenwerts der Direktvermarktung von frischen regionalen Produkten, durch die unter anderem eine klimaschädliche Anlieferung aus großen Entfernungen vermieden wird, sollen Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit Direktvermarktung vor Biobetrieben ohne Direktvermarktung priorisiert werden, die nur selten vorkommen.

Dies eröffnet die Chance, dass die Bereitschaft bei konventionell wirtschaftenden Betrieben für die Umstellung auf Bio größer wird. Die Voraussetzung dafür ist allerdings eine qualifizierte Umstellungsberatung und -Förderung sowie eine weiter steigende Nachfrage nach regionalen und saisonalen Bioprodukten. Dafür müssen auch Anreize in der Gesellschaft verstärkt werden.

Unterzeichnet von:

Renate Rastätter, Aljoscha Löffler, Christine Weber, Fraktion GRÜNE
Yvette Melchien, Dr. Anton Huber, Michael Zeh, SPD-Fraktion

Der Antrag wurde nach mehrfacher Verschiebung in der Gemeinderatssitzung am 24.04.2023 behandelt; er erhielt dort keine Mehrheit.
Wir halten es für einen deutlichen Fortschritt, dass die Stadt Karlsruhe zukünftig ihre – wenigen – landwirtschaftlichen Pachtflächen bevorzugt an Bio-Betriebe vergibt. Vor einigen Jahren wurde dies noch strikt abgelehnt.

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