Vorbereitung einer strategischen Grundsatzentscheidung
Interfraktioneller Änderungsantrag zu TOP 16.2 für den Gemeinderat am 28.02.2023
Ersetze die Punkte a) und b) der Beschlussvorschlage der Verwaltung (Vorlage Nr.: 2022/0679) durch:
Die Eigenreinigung in der Unterhaltungsreinigung wird nicht weiter durch Fremdreinigung ersetzt. Ziel ist, dass 50% der Unterhaltsreinigung durch städtische Reinigungskräfte erbracht werden.
Nummerierung wird angepasst.
Begründung
Um das Ziel eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen städtischen Reinigungskräften und externen Reinigungsleistungen zu erreichen, ist zunächst sicherzustellen, dass sich das Verhältnis von derzeit 26 % Eigenreinigung und 74 % Fremdreinigung bei der Unterhaltungsreinigung städtischer Gebäude nicht weiter verringert.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wird zu klären sein, wie die Eigenreinigung gesteigert werden kann.
Unterzeichnet von:
Yvette Melchien, Sibel Uysal, Raphael Fechler und SPD-Fraktion
Jorinda Fahringer, Leonie Wolf und Gemeinderatsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
In der Sitzung vom 28. Februar 2023 stimmte eine breite gemeinderätliche Mehrheit unserem Anliegen zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Konzept zu erstellen, wie ein Anteil von 50 % Eigenreingung bei der Stadtverwaltung erreicht werden kann und wie die damit verbundenen Kosten im Haushalt dargestellt werden.
Dieses Konzept wird bei der Gemeinderatssitzung am 28. November 2023 zum Beschluss vorgelegt.
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