Änderungsantrag zu TOP 8 der Gemeinderatssitzung am 25.07.2017 Erhöhung der Benutzerentgelte für städtische Kindertageseinrichtungen: Verzicht auf Erhöhung der Benutzerentgelte – finanzieller Ausgleich für die freien Träger

 

Antrag:

  1. Es wird auf die Erhöhung der Benutzungsentgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen verzichtet.
  2. Den freien Trägern wird der notwendige finanzielle Ausgleich gewährt, damit sie ihre Benutzungsentgelte nicht erhöhen müssen.
  3. Die erforderlichen Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt.

Sachverhalt/Begründung

Wie in der Verwaltungsvorlage näher erläutert, gibt es seit dem Doppelhaushalt 2007/2008 die Koppelung, dass bei Beitragserhöhungen der freien Träger von Kindertageseinrichtungen auch die Benutzungsentgelte der städtischen Kitas entsprechend erhöht werden. 

Dadurch ist es nicht möglich, die Elterngebühren für die städtischen Kitas auf dem aktuellen Stand einzufrieren oder gar schrittweise abzusenken. Gleichzeitig betonen alle Fraktionen des Gemeinderats, dass sie langfristig kostenfreie Kindertagesbetreuung erreichen wollen. Denn Kitas sind nicht nur Betreuungseinrichtungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern sie sind wichtige Bildungseinrichtungen, um Chancengleichheit für Kinder zu ermöglichen.  

Auch wenn die Gebührenstruktur in Karlsruhe soziale Komponenten wie die Geschwisterkindregelung und den Karlsruher Pass enthält, so stellen die Gebühren doch eine hohe Belastung für Familien dar.

Einen einseitigen Verzicht auf die Erhöhung der Elterngebühren für die städtischen Kindertagesstätten zu fordern, wäre unseriös und würde zu Lasten der freien Träger erfolgen. Die Schere zwischen den Gebühren in den Kitas der freien Träger und den städtischen Kitas gingen in diesem Fall immer weiter auseinander.

Durch das in Karlsruhe festgelegte Subsidiaritätsprinzip beim Ausbau der Kindertagesstätten befinden sich inzwischen rund 90 % der Einrichtungen in freier Trägerschaft. Der gesetzlich vorgeschriebene Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz wird somit überwiegend durch die freien Träger gewährleistet. Hätten wir 90 % städtische Kitas, könnte der Gemeinderat beschließen, keine Erhöhungen des Elternbeitrages durchzuführen.

Aus Grüner Sicht kann dieses Dilemma nur aufgelöst werden, wenn der Gemeinderat die Benutzungsentgelte der freien Träger an die Benutzungsentgelte der städtischen Kitas anpasst. Im Jugendhilfeausschuss haben die freien Träger betont, dass sie gerne auf Erhöhungen verzichten würden, aber aus Gründen der Wirtschaftlichkeit keine Wahl hätten. Der finanzielle Mehrbedarf würde nach unserer Schätzung rund 1,7 Mio. € im Jahr 2018 und 3,2 Mio. € im Jahr 2019 betragen.

Für Karlsruhe als kinder- und familienfreundliche Stadt wäre ein Verzicht auf Erhöhungen der Kita-Beiträge ein öffentlich breit wirksames positives Signal. Andere Kommunen haben uns bereits vorgemacht, dass dies möglich ist.

Unterzeichnet von:

Renate Rastätter                    Johannes Honné                           Dr. Ute Leidig                           Ekkehard Hodapp

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 25.07.2017

Aus der Gemeinderatssitzung am 25.07.2017:

Leider ist uns die Mehrheit des Gemeinderats nicht gefolgt. Im Herbst wird darüber diskutiert, ob Elternbeiträge einkommensabhängig umstrukturiert werden sollen. Dann werden wir unseren Vorschlag wieder in die Debatte einbringen.

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