Stellungnahme der Stadt Karlsruhe im Rahmen der Nachanhörung zum Planfeststellungsverfahren Polder Bellenkopf/Rappenwört, hier: Minimierungs- und Vermeidungsgebot nach § 15 BNatSchG – Ergänzungsantrag zu TOP 8.1 der Gemeinderatssitzung am 15. Mai 2018

Antrag

Der Gemeinderat beschließt, ergänzend folgende Forderungen an den Vorhabenträger zu richten:

  1. Verzicht auf die geplante Höherlegung der Herrmann-Schneider-Allee unter gleichzeitiger Gewährleistung von Durchströmung und Durchgängigkeit für Tiere und Pflanzen. Die Böschungen und das Gleisbett werden gegen Abschwemmung gesichert.
  2. Verzicht auf Anlage des dammbegleitenden Grabens 3 im Wald.
  3. Der Parkplatz des Rheinstrandbads wird nicht in die Einspundung einbezogen.
  4. Schrittweise Einführung ökologischer Flutungen vor dem Probestau: Nach Errichtung des neuen Hochwasserdammes wird schrittweise mit Adaptionsflutungen begonnen, statt erst nach der Errichtung aller Bauwerke einen Probestau in Höhe von mindestens 75 % des Vollstaus durchzuführen.

Sachverhalt/Begründung

Bei der Hochwasserschutzmaßnahme Bellenkopf/Rappenwört sollte die Wiederherstellung auenartiger Lebensräume mit der für die Aue typischen Dynamik von Grund- und Überflutungswasser hohe Priorität haben. Eine „technische“ Überprägung des Landschaftsbildes ist so weit wie möglich zu vermeiden.

Die GRÜNE-Gemeinderatsfraktion begrüßt die seit 2015 durch den Vorhabenträger erfolgten Planänderungen zur Minimierung des Eingriffs. So werden die mit der Ertüchtigung des Hochwasserdamms XXV verbundenen negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft deutlich reduziert und Flächeninanspruchnahme sowie Waldverlust verringert.

Dennoch halten die Antragsteller*innen weitere Optimierungen für notwendig. Die Stadtverwaltung soll den Vorhabenträger auffordern, auf einige weitere der geplanten Maßnahmen zu verzichten. Der erforderliche Hochwasserschutz wird dadurch nicht beeinträchtigt.

Die geplante Höherlegung der Herrmann-Schneider-Allee um ca. 2.10 m bedeutet einen massiven Eingriff in den die Allee prägenden Baumbestand. Aus Gründen des Biotop- und Landschaftsschutzes sollte die Hermann-Schneider-Allee nicht höher gelegt werden. Um die gute Durchströmung für Pflanzen und Tieren zu ermöglichen, muss eine verbesserte Lösung angestrebt werden, z. B. durch eine erforderliche Anzahl breiter Durchlässe, über die die Hermann-Schneider-Allee auf Stelzen gesetzt wird.

Die Umspundung des Parkplatzes hätte aufgrund ihrer erheblichen Höhe massive Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Da bei einer Überflutung aber ohnehin dort keine Fahrzeuge stehen müssen, ist die Spundwand entbehrlich. Ein „Aufräumen“ nach Hochwasser-Ereignissen ist vertretbar.

Die Adaptionsflutungen bereiten die späteren ungesteuerten ökologischen Flutungen vor und führen zu einer langsamen Umgewöhnung der Biotope in der Auenlandschaft an die geänderte Gesamtsituation.

Die Notwendigkeit des geplanten Binnenentwässerungsgrabens 3 ist im Wald nicht gegeben. Ein Verzicht darauf wäre eine entscheidende Minimierungsmaßnahme. Die Zerschneidungswirkungen der Bauwerke könnten dadurch deutlich reduziert und der Waldverlust könnte um 0,7 ha vermindert werden. Sinnvoll wäre zudem, die Vernässung einiger Standorte auch außerhalb des Polderraums zuzulassen, um dort wasser- und feuchtigkeitsgebundenen Pflanzen- und Tierarten Lebensräume bieten zu können. Die betroffenen Grundstücksbesitzer*innen wären angemessen zu entschädigen.

Unterzeichnet von:

Renate Rastätter,  Johannes Honné,  Dr. Ute Leidig

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 15.05.2018

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