Sozial gerechte Ausgestaltung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen

Antrag

  1. Auf dem Weg zur Beitragsfreiheit: Bei der Erarbeitung der neuen
    Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen wird die bisher bereits gewährte Beitragsbefreiung für Eltern mit geringem Einkommen deutlich ausgeweitet. Die Beiträge für Eltern ohne Gebührenbefreiung werden nach dem Einkommen der Eltern sozial gestaffelt.
  2. Die Träger der Kindertagesstätten werden bei der Ausgestaltung der neuen Finanzierungssystematik sowie sozialen Staffelung der Elternbeiträge einbezogen.
  3. Der fraktionsübergreifende Gemeinderatsbeschluss für einen Stufenplan zur schrittweisen Absenkung der Elternbeiträge bis zur generellen Beitragsfreiheit wird auch bei der sozial gerechten Staffelung der Elternbeiträte beibehalten.

Sachverhalt/Begründung

Für die Fraktion Grüne ist die soziale Gerechtigkeit im Bildungswesen ein zentrales Ziel. Immer noch sind Kinder aus armen und sozial benachteiligten Familien sowie Kinder mit Migrationshintergrund bei ihren Bildungschancen stark benachteiligt. Der Schlüssel für mehr Chancengerechtigkeit liegt in der bestmöglichen Förderung der Kinder bereits in den Kindertagesstätten.

Auf kommunaler Ebene können wir mit einer systematischen Qualitätsverbesserung die Bildungschancen für alle Kinder verbessern. Am meisten profitieren davon die Kinder aus armen und sozial benachteiligen Familien.

 Perspektivisch wollen wir mit einem Stufenplan eine generelle Beitragsfreiheit für Kitas erreichen, den Weg dorthin aber sozial gerecht gestalten. Bereits 2019 gibt es in Karlsruhe keine Erhöhung der Kitabeiträge mehr.

Wir Grüne wollen mit unserem Antrag erreichen, dass beim angestrebten schrittweisen Absenkungspfad das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit bei der Ausgestaltung der Gebühren zugrunde gelegt wird. Diese kann durch eine Ausweitung der Beitragsfreiheit auf weitere Eltern und eine soziale Staffelung der Elternbeiträge nach dem Einkommen der Eltern erreicht werden.

Angesichts der gewaltigen Herausforderungen beim Ausbau der Kindertagesstätten und der rund 1.000 zusätzlich erforderlichen Kitaplätze, bei der Gewinnung von Fachpersonal und bei der Qualitätsentwicklung müssen wir zunächst eine klare Priorität auf Qualitätsentwicklung setzen. Zur Qualitätsentwicklung gehören vor allem bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung für Erzieher*innen und Leitungspersonal, Ausbau der Sprachförderung sowie die Umsetzung der Inklusion mit einer bestmöglichen Förderung der Kinder mit
Handicap und mit besonderen Auffälligkeiten. Dazu sind mehr Ressourcen und Fachkräfte nötig.

Bereits heute wird Beitragsfreiheit für Eltern mit Sozialpass und Kinderpass gewährt. Auch Familien, die Wohngeld oder andere Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts bekommen, erhalten in der Regel Beitragsfreiheit oder starke Ermäßigungen über die wirtschaftliche Jugendhilfe. Für alle Familien gilt unabhängig vom Einkommen der Eltern Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder.

Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass die Beitragsfreiheit auf deutlich mehr Familien ausgeweitet wird. Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit und Fairness, dass für Eltern, deren Einkommen über einer erweiterten Beitragsfreiheit liegt, eine soziale Staffelung der Beiträge vorgenommen wird. Auf Priorität der Bildung setzen im Übrigen auch die Eltern. Das hat eine repräsentative Umfrage der Bertelsmann-Stiftung gezeigt. Die Forderung nach Qualität rangiert dabei mit großem Abstand vor der Beitragsfreiheit.

Wir begrüßen es, dass mittlerweile Bund und Land beschlossen haben, zusätzliche Mittel für die Qualitätsentwicklung zur Verfügung stellen. Durch den „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ des Landes und durch das „Gute-Kita-Gesetz“ des Bundes werden unsere kommunalen Bemühungen für mehr Qualität deutlich gestärkt. Eine soziale Staffelung der Elternbeiträge sieht auch das „Gute-Kita-Gesetz“ des Bundes vor. Auf dieser Grundlage können wir auf dem Weg zur Beitragsfreiheit die Qualitätsentwicklung gezielt verbessern und die soziale Gerechtigkeit bei der Gebührenabsenkung berücksichtigen.

Unterzeichnet von:

Renate Rastätter, Verena Anlauf, Dr. Ute Leidig, Ekkehard Hodapp, Johannes Honné, Michael Borner

Auf Wunsch der Fraktion wurde der Antrag von der Sitzung des Gemeinderates am 26. Februar wieder abgesetzt. Das Antragsanliegen soll vor einer Beratung im Gemeinderat in den zuständigen Gremien vorberaten werden.

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