Potential der Sonnenenergie nutzen – Solaroffensive in Karlsruhe!

Antrag

  1. Die Verwaltung legt ein Konzept zum Ausbau der Photovoltaik auf stadteigenen Dächern mit konkreten Maßnahmen samt Zeit- und Umsetzungsplan vor. Dieses Konzept soll über die derzeitige Praxis, Solaranlagen im Rahmen von städtischen Neubauten oder größeren Sanierungen zu installieren, hinausgehen.
  2. Die Verwaltung prüft zukünftig für alle Bauvorhaben im Karlsruher Gemar-kungsgebiet, mit welchen Instrumenten sich die Installation von Photovol-taik-Anlagen bei Neubauten möglichst verbindlich regeln lässt. Sie stellt die hierfür geeigneten Instrumente einschließlich städtebaulicher Verträge, Durchführungsverträge etc. dar.
  3. Die Stadtverwaltung stellt dar
    • welche Möglichkeiten zur rentablen Umsetzung von Solarstromanlagen auf Geschosswohnungsbauten heute schon existieren (z.B. Mieterstrom-modelle, gemeinschaftlich genutzte Anlagen),
    • welche Angebote für gemeinschaftlich genutzte Solarstromanlagen die Stadtwerke aktuell bereitstellen
    • welche zusätzlichen Angebote sinnvoll wären, um die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Mietshäusern und auf Häusern von Eigentümergemeinschaften zu fördern.
  4. Die Verwaltung entwickelt weitere Maßnahmen und Anreizsysteme, mit denen die Stadt Hauseigentümer*innen beim Bau einer Photovoltaik-Anlage unterstützt.

Sachverhalt/Begründung

Sonne ist in Karlsruhe die wichtigste erneuerbare Energiequelle. Daher sollte alles dafür getan werden, um Solarenergie noch stärker für die Erzeugung von Strom und Wärme zu nutzen. Solaranlagen auf Gebäuden bedeuten keinen zusätzlichen Flächenverbrauch in der Natur und stehen nicht in Konkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung von Agrarflächen.

Sie sind auch die einzige Quelle erneuerbarer Energien, die im urbanen Raum in wesentlichem Umfang genutzt werden kann. Damit sind Solaranlagen der unbedingt notwendige Beitrag, den Städte auf der Seite der Energiebereitstellung leisten müssen. Die erheblichen Widerstände – insbesondere gegen neue Windkraftanlagen – zeigen, dass die Bereitstellung von erneuerbarem Strom nicht allein auf die Schultern der Bevölkerung im ländlichen Raum abgewälzt werden kann. Gesunkene Installationskosten für Solaranlagen und damit sehr niedrige Produktionskosten für Sonnenstrom machen die Nutzung von Photovoltaik zudem auch wirtschaftlich attraktiv.

Karlsruhe könnte eine Vorreiterrolle beim Ausbau der Sonnenenergie spielen. Unter den Best Practice-Beispielen des Photovoltaik Netzwerks, entstanden aus der Solaroffensive des Landes im Jahr 2018, sind bereits zwei private Vorzeige-Projekte aus Karlsruhe dabei. Die Stadtverwaltung könnte dem Innovationsgeist von Karlsruhe gerecht werden, indem sie eine Vielzahl zukunftsorientierter Solar-Projekte ins Leben ruft.

Wesentliche Anteile der Dachflächen in Karlsruhe sind in städtischer Hand sowie in der Hand von städtischen Gesellschaften. Nicht alle diese Dächer sind für Photovoltaik (PV) geeignet, doch sollte die Stadt Karlsruhe und die städtischen Gesellschaften raschestmöglich auf ihren geeigneten Dachflächen PV Anlagen installieren und so einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Wesentlich ist hier die Vorbildfunktion, die aus einem flächendeckenden Ausbau von PV Anlagen auf städtischen Dächern erwächst.

Mit dem Erlass von Vorschriften zur Nutzung der Solarenergie kann ein Ausbau der Solarenergie auf privaten Gebäuden zumindest im Schritttempo des Neubaus und der Sanierung erreicht werden. Vorschriften für Neu- und Umbauten sollten grundsätzlich nur mit Bedacht erlassen werden, um die Freiheit der Bürger*innen nicht unnötig zu beschränken und insbesondere die Errichtung von Wohnraum nicht zu erschweren. Die GRÜNE Fraktion hält die Einführung einer Pflicht von Photovoltaik auf Gebäuden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten jedoch für notwendig. So kann die Nutzung von Solarenergie schnell zum Standard werden, und Karlsruhe kann seine Chance bewahren, die Klimaziele noch zu erreichen. Aufgrund der mittlerweile erreichten Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen ist eine solche Pflicht auch gut zumutbar.

Vorbild für die Verpflichtungen zur Installation von Solaranlagen können Initiativen in anderen Kommunen in Baden-Württemberg wie z.B. in Tübingen sein, die darauf abzielen, beim Abschluss städtebaulicher Verträge eine Installation von PV-Anlagen unter den Voraussetzungen des § 11 (1) Nr. 4 BauGB zu vereinbaren. Weiter wird vorgeschlagen unter Beachtung des Abwägungsgebots, der örtlichen Situation, Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit durch Bebauungsplan gemäß § 9 (1) Nr. 23 b) BauGB die Installation von PV-Anlagen festzusetzen.

Wir GRÜNE begrüßen die Maßnahmen der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur KEK, wie beispielsweise Infostände bei Straßenfesten, zur Bewerbung von Photovoltaik bei privaten Hauseigentümer*innen. Ein weiteres Instrument könnte die Einstellung von „Solar-Lots*innen“ sein: Hauptamtliche Personen, die Interessierte beim Bau der Anlage in Bezug auf die kaufmännischen und technischen Entscheidungen, die architektonische Gestaltung sowie auf die steuerlichen und energiewirtschaftlichen Sachverhalte und das praktische Vorgehen unterstützen. Solar-Lots*innen können ein wesentlicher Schlüssel dazu sein, die Errichtung von PV-Anlagen einfach und unkompliziert für die Bürger*innen zu machen. Damit würde eine wesentliche Hürde für private Investor*innen, die Komplexität des Vorhabens, ausgeräumt.

Unterzeichnet von:

Zoe Mayer, Dr. Clemens Cremer, Jorinda Fahringer, Renate Rastätter,

Johannes Honné, Michael Borner, Verena Anlauf, Christine Weber

Der Antrag wird unter TOP 20 der Gemeinderatssitzung vom 19. November 2019 behandelt.
Der Antrag wurde in Fachausschuss verwiesen.

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