Agenda „Vielfalt@KA“: Gemeinsamkeiten stärken, Schranken abbauen!

Antrag

  1. Die Stadt Karlsruhe unterzeichnet die „Charta der Vielfalt“ , um die in der Kommune gelebte Offenheit und das städtische Engagement in diesem Bereich sichtbar zu machen.
  2. Die Verwaltung prüft die aus der Charta der Vielfalt abzuleitenden Maßnahmen und stellt dar, in welchen Punkten und mit welchen Maßnahmen die Stadtverwaltung und die verantwortlichen Träger*innen die Charta bereits erfüllen und wo noch Ausbaupflichten und -potentiale bestehen. Dabei sollen auch die städtischen Gesellschaften in den Blick genommen werden.
  3. Die Stadtverwaltung erstellt eine Übersicht mit
    • den Maßnahmen, die von der Stadtverwaltung und von den städtischen Gesellschaften aktuell bereits zur Vertretung der Interessen der LSBTTIQ*-Community ergriffen werden.
    • den Maßnahmen und konkreten Vorhaben, die Diskriminierung aufgrund geschlechtlicher oder sexueller Identität abbauen.
  4. Die Stadtverwaltung prüft alle städtischen Prozesse auf Diskriminierungsfreiheit bezüglich Geschlecht und Sexualität (alle Bereiche, insbesondere Jugend, Bildung, Arbeit, Familie, Gesundheit, Alter, Kultur und Sport). Die Stadtverwaltung stellt das Ergebnis dieser Prüfung zeitnah zur Verfügung.
  5. Die Stadtverwaltung prüft, mit welchen Maßnahmen die unterstützenden und schützenden Angebote für die LSBTTIQ*-Community bekannt gemacht werden können. Dabei zieht sie insbesondere einen städtischen Informationsstand beim alljährlichen Familienfest des Karlsruher Christopher Street Days in Betracht.
  6. Die Stadt richtet eine zusätzliche Vollzeit-Stelle zur Vertretung von Interessen der LSBTTIQ* Community ein. Die Stadtverwaltung stellt dar, welche Modelle der Stellenbesetzung dafür geeignet sind, wieviel Budget dafür notwendig ist und wo die Stelle angesiedelt werden kann. Insbesondere prüft die Verwaltung dabei, wie eine Anbindung an die Antidiskriminierungsstelle und den Stadtjugendausschuss, an das Büro der Gleichstellungsbeauftragte, das Büro für Integration und an das Seniorenbüro umgesetzt werden kann.
  7. Die Verwaltung erstellt ein Konzept, wie alle Maßnahmen im Bereich LSBTTIQ* in einer Agenda „Vielfalt@KA“ gebündelt werden können.
  8. Die Stadtverwaltung sucht den aktiven Kontakt zur queeren Community in Karlsruhe und bezieht Vertreter*innen anhand geeigneter Beteiligungsformate aktiv in die Ausarbeitung der Agenda „Vielfalt@KA“ ein.

Sachverhalt/Begründung

Karlsruhe ist eine Stadt der Vielfalt, in der jede*r gut leben können soll – unabhängig von Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, religiöser oder weltanschaulicher Überzeugung, Geschlecht sowie sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität. Mit der Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ kommt das erneut zum Ausdruck. Diese Charta ist ein Instrument, mit dem die Stadt als Arbeitgeberin konkrete Maßnahmen sichtbar machen und ableiten kann. Nur eine vielfältige Belegschaft kann einer vielfältigen Bevölkerung gerecht werden. Laut Information des Vereins „Charta der Vielfalt“ haben die Stadt Berlin mit ihren Wasserwerken, die Stadt München und die Stadt Osnabrück sowie der Landkreis Wetterau das in ihren Aktivitäten bisher beispielhaft umgesetzt.

Im Landkreis Wetterau wurde ein besonderes Augenmerk auf die Chancengleichheit aller Menschen gelegt. Eine wichtige erste Akteurin war die Personalabteilung des Landkreises: So wurde das Seminar- und Fortbildungsangebot zu interkultureller Kompetenz und anderen Diversity-Zusammenhängen deutlich erweitert. Der Landkreis hat das Konzept zur Personalauswahl überarbeitet und schult die Mitarbeiter*innen in der Personalabteilung gezielt in diesen Bereichen. Wichtig war zudem die Förderung der themenübergreifenden Zusammenarbeit (bspw. Diversity und demographischer Wandel). Auch die Vernetzung mit Akteur*innen im Bereich Migration und Diversity ist in Wetterau von großer Bedeutung. (Quelle: https://www.charta-der-vielfalt.de/diversity-verstehen-leben/best-practice/zeige/mehr-diversitaet-in-der-kreisverwaltung/)

Das Land Baden-Württemberg hat die „Charta der Vielfalt“ bereits unterzeichnet. Mit einer Unterzeichnung durch die Stadt Karlsruhe kann unsere Kommune dieses Bekenntnis auf die kommunale Ebene weitertragen. In Konkurrenz mit anderen Kommunen und auch mit der freien Wirtschaft kann die Stadt Karlsruhe als Arbeitgeberin so Menschen aus den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen ansprechen und sich bei der Personalgewinnung einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Das gewinnt im Zuge des Fachkräftemangels an Bedeutung. Um die Förderung der Vielfalt bei den Mitarbeiter*innen langfristig zu sichern, empfiehlt es sich, Schritt für Schritt die bestehenden Strukturen bzw. Prozesse zu hinterfragen und zielorientiert zu verändern.

Zu einer vielfältigen Stadt gehört auch, Gendergerechtigkeit zu verwirklichen und LSBTTIQ*-Rechte kommunal zu stärken. Lesbisch, schwul, bisexuell, transgender, transsexuell, intersexuell, queer – dafür steht die Abkürzung LSBTTIQ*. Um den Schutz der LSBTTIQ*-Rechte sicherzustellen, muss die Vertretung der Belange von LSBTTIQ* in Karlsruhe verbessert werden. Lesbische, schwule, bisexuelle Trans*- und Inter*-Jugendliche müssen weiter in ihrem Umfeld unterstützt werden. Städte, wie beispielsweise Mannheim, haben bereits Beauftragte für LSBTI*-Menschen etabliert (siehe: https://www.mannheim.de/de/service-bieten/lsbti).

Diese Beauftragten fungieren neben der Interessensvertretung auch als Ansprechpersonen für die queere Community, egal welchen Alters. Um mit den verschiedenen Interessengruppen aus dem Bereich LSBTTIQ* in Kontakt zu kommen, wäre zusätzlich auch die Einrichtung eines Arbeitskreises, wie in der Landeshauptstadt Stuttgart denkbar.

Aber auch andere Maßnahmen können hier zum Einsatz kommen. Dies soll die Verwaltung prüfen, genauso wie die Menschen über das Angebot informiert werden können. Nur eine informierte Zielgruppe wird das Angebot überhaupt nutzen. Dabei ist zu bedenken, dass viele lesbische, schwule, bisexuelle und Trans*- sowie Inter*-Menschen in der Familie, dem Bekanntenkreis oder dem Arbeitsleben Ausgrenzung und Diskriminierung erfahren. LSBTTIQ*-Personen, die von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind, sei es aufgrund ihrer Herkunft, ihres Alters oder einer Behinderung, brauchen ein besonderes Unterstützungsangebot. Aber auch andere Gruppen sind von Diskriminierung betroffen.

In Heidel-berg wurde im Amt für Chancengleichheit (siehe: https://www.heidelberg.de/hd/HD/Rathaus/Amt+fuer+Chancengleichheit.html) eine Antidiskriminierungsstelle (siehe: https://www.heidelberg.de/hd/HD/Rathaus/Diskriminierung+ueberwinden.html) geschaffen, die alle von Diskriminierung betroffenen Gruppen anspricht und verbindet. Schranken zwischen den verschiedenen von Diskriminierung b-troffenen Gruppen können so abgebaut werden. So sollte die Stadtverwaltung die Anbindung der Stelle der LSBTTIQ*-Vertretung an das Büro für Gleichstellung, das Büro für Integration und an das Seniorenbüro ebenso wir die Vernetzung mit der der Antidiskriminierungsstelle des Stadtjugendausschusses prüfen.

Mit diesem Paket schaffen wir die Möglichkeit, dass sich hier in Karlsruhe alle akzeptiert fühlen. Wenn diese Maßnahmen unter der Agenda „Vielfalt@KA“ gebündelt und koordiniert werden, steht einem reibungslosen Ablauf der Maßnahmen nichts im Wege.

Unterzeichnet von:

Niko Riebel, Jorinda Fahringer, Verena Anlauf, Aljoscha Löffler,

Renate Rastätter, Benjamin Bauer, Dr. Iris Sardabady

Der Antrag wurde bei der Gemeinderatssitzung vom 10. Dezember 2019 beraten.
Stellungnahme der Stadtverwaltung und Protokoll

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