Mobilitätsrichtlinien für Dienstreisen

Antrag

Die Stadtverwaltung erlässt als Sofortmaßnahme eine neue Mobilitätsrichtlinie für Dienst- und Delegationsreisen, die den Anforderungen des Klimaschutzes gerecht wird.

Darüber hinaus entwickelt die Stadtverwaltung ein längerfristiges Konzept zur Erreichung der Klimaneutralität bei Dienstreisen.

  1. Die Mobilitätsrichtlinie enthält folgende Elemente:
    • Direkte Maßnahmen
      1. Innerstädtische Fahrten werden grundsätzlich mit dem ÖPNV oder dem Fahrrad durchgeführt, nur in begründeten Ausnahmen kann ein Auto genutzt werden.
      2. Dienstreisen mittlerer Entfernung (kleiner 500 km) außerhalb der Stadt werden grundsätzlich mit dem ÖPNV oder der Bahn durchgeführt, nur in begründeten Ausnahmen kann ein Auto genutzt werden. Flugreisen sind auf diese Entfernung ohne Ausnahme ausgeschlossen.
      3. Bei Dienstreisen größerer Entfernung bis zu einer Reisezeit von 12 Stunden werden mit der Bahn durchgeführt. Maßgeblich sind hier die durch Fahrplansysteme angegebenen Reisezeiten. Lediglich in be-gründeten Ausnahmen kann ein Auto verwendet oder eine Flugreise durchgeführt werden.
      4. Vor der Planung einer Flugreise ist deren Notwendigkeit zu überprüfen. Insbesondere Alternativen wie Telefon- oder Videokonferenzen sind dabei zu betrachten. Die Überprüfung ist zu dokumentieren.
      5. Die Emissionen sämtlicher Flugreisen werden ab sofort kompensiert.
    • Direkte Dokumentation
      1. Die Verwaltung berichtet jährlich, wie sich das das Aufkommen an dienstlichen Fahrten und Reisen entwickelt. Hierzu werden Dienstreisen zentral erfasst.
      2. Die Verwaltung etabliert mit der Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie direkt ein System zur Ermittlung der durch Dienstreisen verursachten Treibhausgasemissionen. Das System erfüllt die folgenden Anforderungen:
        • Die Emissionen können nach Dezernat, Amt und Verkehrsträgern gegliedert dargestellt werden.
        • Eine Auswertung nach einzelnen Personen ist nicht durchzuführen.
        • Der Aufwand für den Ausweis der Emissionen soll minimal gehalten werden. Hierzu können zunächst pauschale Ansätze wie Emissionsberechnungen nach Entfernung und genutztem Verkehrsträger genutzt werden.
  2. Längerfristiges Konzept Die Verwaltung entwickelt ein längerfristiges Konzept zur Erreichung der Klimaneutralität aller Dienst- und Delegationsreisen. Das Konzept enthält einen verbindlichen Emissionsminderungspfad, der mit nachprüfbaren Maßnahmen hinterlegt ist.
  3. Ausweitung auf die städtischen Gesellschaften Das längerfristige Konzept wird in einem weiteren Schritt auf die Beteiligungs-gesellschaften der Stadt Karlsruhe ausgeweitet.

Sachverhalt/Begründung

Das Land Baden-Württemberg benennt im Klimaschutzgesetz vom 17. Juli 2013 die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand (§7). Diese Vorbildfunktion lässt sich von der Landes- auf die kommunale Verantwortung sinngemäß übertragen. Dienstreisen sind im Klimaschutzgesetz in § 7 Abs. 3 explizit aufgeführt.

Die direkt umzusetzenden Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die schädlichen Klimagasemissionen aus Dienstreisen und Delegationsreisen möglichst schnell und wirkungsvoll gesenkt werden. Eine Differenzierung dieser Mobilitätsrichtlinie nach Reiseentfernung bzw. Reisezeit ist sinnvoll, da sich Anforderungen an die Reisen und Möglichkeiten zur Emissionsminderung unterscheiden. Bei Reisen innerhalb der Stadt ist das Fahrrad/Pedelec in aller Regel das angemessene, klimaschonende Verkehrsmittel. Bei Reisen in der Region und überregionalen Reisen mittlerer Entfernung dagegen sind Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs oder Züge des Fernverkehrs sinnvolle Lösungen. Bei Entfernungen unter 500 km können Flugreisen vollständig ausgeschlossen werden, da hier kein gravierender Zeitvorteil bezogen auf die gesamte Reisezeit besteht.

Als sinnvolle Grenze, bis zu der aus Gründen des Klimaschutzes auf jeden Fall die Bahn anstelle eines Fluges vorzuziehen ist, bietet sich eine Reisezeit von 12 Stunden an. In dieser Zeitspanne lassen sich sehr viele Ziele innerhalb Europas erreichen. Es sollte aber anerkannt werden, dass es für die Wahrnehmung städtischer Belange durch Vertreter*innen der Stadt Ausnahmen geben kann, in denen eine Flugreise trotz der Auswirkungen auf das Klima geboten ist. Deshalb enthält die Mobilitätsrichtlinie eine Öffnungsklausel.

Damit ein Monitoring und ggf. ein Nachsteuern möglich ist, sollen diese Ausnahmen nachvollziehbar begründet werden. Ein einfacher Verweis auf terminliche Gründe erfüllt dabei die Anforderung auf Nachvollziehbarkeit nicht.

Die direkten Maßnahmen greifen auf vereinfachende und ggf. pauschalierende Ansätze zurück, um schnell handeln zu können, dabei aber den Aufwand für die Verwaltung möglichst klein zu halten. Mit der schnell umzusetzenden Richtlinie wird zumindest zeitweise der Nachteil in Kauf genommen, ein kleinteiliges Regelwerk zu schaffen.

Bei den direkten Maßnahmen der Mobilitätsrichtlinie wird auf eine Kompensation der Emissionen für Autofahrten verzichtet, da im städtischen Fuhrpark eine Zuordnung der Gesamtfahrleistung zu Dienst- und Delegationsreisen und Fahrten zur Wahrnehmung städtischer Aufgaben (wie. z.B. Inspektionen durch das Gartenbauamt) nicht einfach leistbar ist. Emissionsminderungen im städtischen Fuhrpark müssen stattdessen integraler Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Karlsruhe sein.

Die direkte Dokumentation soll dazu dienen, ein besseres Bild vom Aufkommen und der Verteilung der Emissionen zu erhalten, die durch Dienst- und Delegationsreisen verursacht werden. Die so gewonnenen Daten liefern die Grundlage, die endgültige Bemessungsgrundlage für das zu erstellende Mobilitätskonzept zu ermitteln.

Das geforderte längerfristige Mobilitätskonzept, das die direkten Maßnahmen ablöst, soll flexibel gestaltet sein und anhand eines Budgetansatzes funktionieren. Damit kann eine detaillierte, durch notwendige Ausnahmeregelungen komplex gestaltete, Regelung abgelöst werden. Der Budgetansatz ist notwendig, um klar definierte Minderungsziele für die Emissionen zu setzen und überprüfbar erfüllen zu können, wie beispielsweise eine Senkung der durch Dienstreisen verursachten CO2-Emissionen ab dem Jahr x um x %. Ein solcher Ansatz ermöglicht eine schlanke Steuerung ohne komplizierte Ausnahmen und Regelungen, die einfach nachvollziehbar sind.

Dadurch wird einerseits ermöglicht, unsere gesamtgesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen, und andererseits der Verwaltung einen möglichst frei auszufüllenden, flexiblen Rahmen zu bieten, innerhalb derer sie die Belange bestmöglich steuern kann.

Unterzeichnet von:

Dr. Clemens Cremer       Aljoscha Löffler            Michael Borner           Johannes Honné

Jorinda Fahringer             Renate Rastätter         Zoe Mayer                    Verena Anlauf

Der Antrag wurde unter TOP 22.2 der Gemeinderatssitzung vom 19. November 2019 behandelt.

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