Ticketfreier ÖPNV für Schülerinnen und Schüler: Mindestentfernung / Zuschusshöhe – Änderungsantrag zu TOP 30 der GR-Sitzung am 22. Oktober 2019

  1. Die Mindestentfernungen nach §3 Absatz 1 e) und d) in der Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler werden gestrichen.
  2. Die Verwaltung legt einen Vorschlag für eine deutliche Erhöhung des Erstattungsumfangs nach §6 Absatz 1 b) vor, um einen klaren Anreiz für die ScoolCard zu schaffen.

Sachverhalt/Begründung

Zum aktuellen Zeitpunkt ist aus unserer Sicht eine kostenlose Beförderung für Schüler*innen nicht sinnvoll, solange dem Öffentlichen Verkehr (ÖV) die Gelder an anderer Stelle fehlen. Es ist aber wichtig, die Ungerechtigkeiten bei der ScoolCard abzubauen, die insbesondere durch die Entfernungsgrenzen geschaffen werden. Die ScoolCard hat neben den Fahrten zur Schule und zurück das Ziel, dass Schüler*innen in der Freizeit Busse und Bahnen nutzen, statt mit dem Auto gefahren zu werden. Deshalb kann die Mindestentfernung kein Maßstab sein, da beispielsweise Sportvereine oder Musikschulen in der ganzen Stadt verteilt und nicht unbedingt direkt am Wohnort sind.

Weiterhin ist der Zuschuss, der den Schüler*innen in der Sekundarstufe I und II gewährt wird, so gering, dass er keinen wirklichen Anreiz für die ScoolCard darstellt.

Ein kostenloser ÖV ist nicht der alleinige und auch kein ausreichender Grund für einen Umstieg auf Bus und Bahn. Dafür sind eine Verbesserung des Angebots im Sinne der Taktdichte und der Zuverlässigkeit deutlich wichtiger.

Unterzeichnet von:

Aljoscha Löffler                   Verena Anlauf                       Johannes Honné

Der Antrag wurde unter TOP 30 der Gemeinderatssitzung vom 22. Oktober 2019 behandelt.
Nochmalige Behandlung des Antrags unter TOP 4.5 der Gemeinderatssitzung am 30. Juni 2020.

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