Zweimalige Erhöhung der Einkommensgrenze um 10 Prozentpunkte zum 01.01.2020 und 01.01.2021
Interfraktioneller Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, KAL/Die Partei, Die Linke
Antrag:
Die Einkommensgrenze für die Anspruchsberechtigung wird zum 01.01.2020 und erneut zum 01.01. 2021 um je 10 Prozentpunkte auf dann 1.300 Euro Nettoäquivalenzeinkommen angehoben. Die dafür notwendigen Mittel werden in den Doppelhaushalt 2021/22 eingestellt.
Sachverhalt/Begründung
Dem Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zufolge wuchs die Ungleichheit bei den Einkommen in Deutschland in den letzten Jahrzehnten deutlich und hat in diesem Jahr den höchsten gemessenen Wert seit der Wiedervereinigung erreicht. Durch die stetige Inflation und die kontinuierlich steigenden Lebensunterhaltungskosten, insbesondere in attraktiven Städten wie Karlsruhe, wird auch die Zahl der sogenannten “working poor”, der Menschen, die trotz Erwerbstätigkeit arm oder von Armut bedroht sind, weiter ansteigen.
Der Karlsruher Pass bedeutet für anspruchsberechtigte Personen gesellschaftliche Teilhabe ohne hohe Schwellen und Stigmatisierung. Gerade in den schwer messbaren Grenzbereichen von Armut ist es deshalb von besonderer Bedeutung, den Zugang zu Unterstützungsangeboten möglichst offen zu gestalten.
Unterzeichnet von:
Aljoscha Löffler, Verena Anlauf, Michael Borner (GRÜNE Fraktion)
Parsa Marvi, Yvette Melchien, Irene Moser (SPD-Fraktion)
Tilman Pfannkuch, Dr. Thomas Müller (CDU-Fraktion)
Lüppo Cramer, Max Braun (KAL / Die Partei)
Karin Binder, Lukas Bimmerle (Die Linke)
Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung vom 19. November 2019 unter TOP 8.1 behandelt.
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