Brunnen in Karlsruhe Ergänzungsantrag zu TOP 13 der GR-Sitzung am 21. Januar 2020:

  1. Die Stadtverwaltung erstellt ein Konzept, wie künftige Stifter*innen von Brunnenanlagen an den Wartungs- und Reparaturkosten der an die Stadt Karlsruhe überlassenen Brunnen beteiligt werden. Dieses Konzept wird den gemeinderätlichen Gremien zur weiteren Beratung vorgelegt.
  2. Die Stadtverwaltung verhandelt mit der BBBank e. G. (ehemals Badische Beamtenbank Karlsruhe) über die Sanierung des „Rotes Haus Brunnens“.

Sachverhalt/Begründung

Viele Firmen, aber auch Privatpersonen, haben in der Vergangenheit Brunnen oder Skulpturen im öffentlichen Raum aufgestellt. Nicht selten haben diese Stifter*innen dadurch einen gewissen Werbeeffekt im öffentlichen Raum.

Da diese Plastiken in aller Regel an die Gemeinde übertragen werden, fallen künftige Sanierungs- bzw. Reparaturkosten der Kommune zur Last. Daher sollte es aus Sicht der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion zum Standard werden, dass Schenkungsurkunden mit einer Verpflichtungserklärung versehen werden, so dass die Stifter*innen an den entstandenen Kosten zumindest beteiligt werden.

Ein konkretes Beispiel ist hierfür der „Rotes Haus Brunnen“, befindlich in der Waldstraße 2, der im Jahre 1977 durch die Badische Beamtenbank Karlsruhe gestiftet wurde. Der Karlsruher Steinmetz und Bildhauer Gerhard Karl Huber fertigte den Quellstein im selben Jahr. Er ist auch ein Gedenkstein, der an die wechselhafte Geschichte des Roten Hauses erinnert. Der Brunnen steht direkt vor dem Haus, welches die Badische Beamtenbank in Jahren 1975 bis 1977 wiederaufbaute und das seither von ihr genutzt wird. Leider ist der Brunnen bereits seit vielen Jahren defekt und nicht mehr in Betrieb.

Daher schlägt die GRÜNE Gemeinderatsfraktion vor, die Stadtverwaltung solle sich in entsprechenden Verhandlungen mit der BBBank einbringen um eine eventuelle Kostenbeteiligung an den Sanierungskosten für den besagten Brunnen zu erreichen.

Unterzeichnet von:

Michael Borner, Renate Rastätter, Christine Großmann, Zoe Mayer

Der Antrag wurde bei der Gemeinderatssitzung vom 21. Januar 2020 beraten.

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