Rückforderung von Kleinbeträgen bei ALG II Bezug – Zahlen des Jobcenters Stadt Karlsruhe

Anfrage:

  1. Liegen detaillierte Zahlen des Jobcenters Stadt Karlsruhe zur Höhe der Rückforderungen von Beträgen unter 50 Euro und der dadurch entstandenen Verwaltungskosten für die vergangenen drei Jahre vor? Wenn ja, welche Rückforderungen wurden 2017, 2018 und 2019 jeweils gestellt bzw. eingenommen und welche Verwaltungskosten wurden dadurch verursacht (ev. Näherungswert Anzahl Arbeitsstunden pro Vorgang).
  2. Wie positioniert sich das Jobcenter Stadt Karlsruhe zur Einführung einer Bagatellgrenze? Welche Möglichkeiten zur Umsetzung sind im Falle der Unterstützung einer solchen Grenze auf kommunaler und Bundesebene gegeben bzw. sollten ergriffen werden?

Sachverhalt/Begründung

Gemäß Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung wurden im vergangenen Jahr durch die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 18 Millionen Euro an Kleinbeträgen bis 50 Euro von Menschen in ALG II-Bezug zurückgefordert. Die dadurch verursachten Verwaltungskosten liegen laut BA mit 60 Millionen Euro um ein Vielfaches höher.

Rückforderungen können vielfache Gründe haben. Beispielsweise wenn Menschen eine Arbeit aufnehmen und gleichzeitig in ALG II-Bezug stehen, wenn sich Änderungen innerhalb von Bedarfsgemeinschaften ergeben, sich die Arbeitszeit oder das Gehalt von erwerbstätigen Arbeitslosengeld II-Bezieher*innen ändert oder Boni durch Arbeitgeber*innen verteilt werden. Zur Vermeidung der unverhältnismäßigen Verwaltungskosten wird daher auch aus der Spitze der Bundesagentur die Einführung einer geeigneten Bagatellgrenze für Kleinbeträge gefordert.

Unterzeichnet von:

Michael Borner,   Verena Anlauf,   Dr. Iris Sardarabady,    Aljoscha Löffler

Der Antrag wurde unter TOP 35 bei der Gemeinderatssitzung vom 18. Februar 2020 beraten.
Stellungnahme der Stadtverwaltung und Protokoll

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