Abschlepprichtlinien an Vorgaben des Verkehrsministeriums ausrichten

Antrag – zur Vorberatung im Fachausschuss

Die Verwaltung folgt dem Erlass des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg vom 11.05.2020 zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr.

Die Verwaltung folgt der Aufforderung des Erlasses, die “Handlungsspielräume mit dem Ziel der Steigerung der Verkehrssicherheit in vollem Umfang auszuschöpfen”.

Konkret werden die Abschlepprichtlinien der Stadt Karlsruhe im Sinne des Erlasses erneut überarbeitet: Verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn

  • die verbleibende Gehwegbreite von mindestens 1,50 Metern unterschritten wird
  • ein Fahrzeug auf einer Radverkehrsanlage abgestellt ist. Es muss keine Behinderung vorliegen
  • eine Bushaltestelle blockiert wird
  • ein Fahrzeug ohne entsprechende Berechtigung an den folgenden Stellen abgestellt ist: im Kreuzungsbereich 5 Meter vor Einmündungen (8 Meter bei begleitenden Radwegen), Feuerschutzzone, Fußgängerzone, Behindertenparkplatz, E-Ladeplatz, Anwohnerparkplatz, Parken auf dem Gehweg unabhängig von der verbleibenden Breite.

Bei Abschleppmaßnahmen sind grundsätzlich die allgemeinen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit zu beachten, um die Störung zu beseitigen. Die ausschließliche Festsetzung eines Bußgelds beseitigt die Störung allerdings nicht und ist daher nicht ausreichend.

Begründung/Sachverhalt

Die Verwaltung hat die Abschlepprichtlinien zum 01.03.2021 geändert. In dieser Änderung sind die Möglichkeiten und Vorgaben des Verkehrsministeriums nicht umgesetzt worden, die Verwaltung ist dem Erlass des Landesverkehrsministeriums nicht nachgekommen. Eine erneute Änderung ist daher erforderlich.

Der Erlass ermuntert die Polizei- und Ordnungsbehörden ausdrücklich aus generalpräventiven Gründen und wegen der negativen Vorbildwirkung, die vom Falschparken ausgeht, vom Instrument des Abschleppens in geeigneten Fällen Gebrauch zu machen. Die Verwaltung hat diese geeigneten Fälle anders als das Verkehrsministerium zu Lasten der schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen abgeschwächt.

Karlsruhe ist im ADFC Fahrradklimatest erneut als Spitzenreiterin ausgezeichnet worden. In der Kategorie “Falschparkerkontrolle auf Radwegen” hat Karlsruhe mit der Note 4,3 die schlechteste Note im Fahrradklimatest erhalten. Das ist ein Zeichen dafür, dass hier enormer Handlungsbedarf besteht. Die im Jahr 2021 geänderten Abschlepprichtlinien widersprechen aber den Zielen, Karlsruhe noch fahrradfreundlicher zu machen.

Unterzeichnet von:

Aljoscha Löffler, Johannes Honné, Dr. Clemens Cremer,

Jorinda Fahringer, Christina Bischoff

In der Gemeinderatssitzung am 18.05.21 wurde der Antrag zur Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis verwiesen.

Der Antrag wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 15.06.2021 behandelt. Es sollen vorerst Erfahrungen auf Basis der Änderung der Abschlepprichtlinie zum 01.03.2021 gesammelt werden. Der OB unterstützt die Ziele des Antrags und bleibt mit dem Ordnungsamt im Austausch. Der Antrag wurde daher für erledigt erklärt.

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