Anfrage
- Wie viele laufende Meter Gewässer 2. Ordnung (kommunale Gewässer) gibt es in Karlsruhe (getrennt nach Gewässern) und wie verteilt sich die Gewässerlänge auf die Güteklassen für die Gewässerstruktur in Karlsruhe (getrennt nach Gewässern)?
- Welchen Stellenwert hat die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie WRRL in der Klimaanpassungsstrategie der Stadt Karlsruhe?
- Wie beurteilt die Stadtverwaltung die bereits umgesetzten Maßnahmen zur naturnahen Umgestaltung an den Karlsruher Fließgewässern und Seen aus naturschutzfachlicher Sicht? Welche sind derzeit in Arbeit und welche sind in Planung?
- An welchen weiteren Abschnitten von Fließgewässern und Seen bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht zusätzliche Potenziale für eine naturnahe Umgestaltung und wo sollen hier die Prioritäten gesetzt werden?
- Welche Wassereinleitungen gibt es in Fließgewässer und Seen und wie wird gewährleistet, dass dadurch die Wasserqualität und das ökologische Gleichgewicht nicht beeinträchtigt werden?
- Wann fanden die letzten Gewässerschauen statt, welche Ergebnisse wurden festgehalten und wie wurden sie umgesetzt? Wann sind die nächsten Gewässerschauen an welchen Gewässern geplant?
- Bis wann sollen die bereits geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen an der Alb aufgrund der Hochwasserereignisse der letzten Zeit optimiert werden?
- Welche finanziellen Mittel sind für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie geplant und reichen diese aus, um die Verpflichtung zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 sowie die Optimierung des Hochwasserschutzes der Alb zu erreichen?
- Wird die Stadtverwaltung im Umweltausschuss einen Bericht über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vorlegen?
Sachverhalt / Begründung:
In Karlsruhe gibt es eine große Anzahl an Fließgewässern und Seen. Dazu gehören Fließgewässer wie die Alb, die Pfinz, der Federbach, der Alte Bach und der Pfinz-Entlastungskanal sowie Seen wie der Knielinger See, der Heidesee und der Erlachsee.
Nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie WRRL (umgesetzt im Landeswassergesetz) muss bis spätestens 2027 eine Renaturierung für alle Gewässer erfolgen, die bislang noch keinen guten ökologischen Zustand erreicht haben. Diese Verpflichtung gilt auch für die Kommunen für Gewässer, die sich auf ihrer Gemarkung befinden. Für große Flüsse wie den Rhein sind dagegen der Bund und die jeweiligen Länder zuständig.
Während Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie die Waldentwicklung im öffentlichen Interesse stehen, findet die Entwicklung der Gewässer weit weniger Aufmerksamkeit. Mit unserer Anfrage wollen wir deshalb den aktuellen Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie öffentlich machen.
Neben dem Stellenwert für Erhalt und die Wiederherstellung der Biodiversität unserer Fließgewässer und Seen wird der Schutz aller Oberflächengewässer auch unter dem Gesichtspunkt der Karlsruher Klimaanpassungsstrategie immer wichtiger. Denn durch den Klimawandel verändert sich der Wasserhaushalt (Starkregenereignisse und Hitzeperioden) und die Lebensgemeinschaften in den Gewässern. Betroffen sind auch der Hochwasserschutz und die künftige ökologische Funktion der Gewässer.
Die Stadtverwaltung, insbesondere das Tiefbauamt und das Umweltamt, sind seit Jahren bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie aktiv. Besonders hervorzuheben sind dabei die fortlaufenden Renaturierungsmaßnahmen an der Alb, die auch eine standorttypische Anlage von Gewässerrandstreifen mit hoher Artenvielfalt beinhaltet. Aktuell ist zudem die Weiterentwicklung des Hochwasserschutzes an der Alb eine große Herausforderung. Denn die Hochwasserereignisse der jüngsten Zeit haben gezeigt, dass die bisherige Planung der drei Retentionsräume Weiherwald, Salmenwiesen und Oberwald nicht ausreichen.
Die Maßnahmen, die die Stadt bereits auf Grundlage der Wasserrahmenrichtlinie sowie der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie umsetzt, benötigen eine entsprechende finanzielle Ausstattung und Flächen, die in Karlsruhe immer knapper werden. Im Zusammenhang mit dem anstehenden Doppelhaushalt 2022/23 ist es wichtig, hierzu die nötigen Informationen zu bekommen.
Quellen und Hintergrundinformation:
Nach der Wasserrahmenrichtlinie (umgesetzt im Landeswassergesetz) ist in allen Gewässern Europas bis 2015 ein guter ökologischer Zustand zu erreichen. Da dies nicht möglich war, wurde die Frist um 2mal sechs Jahre bis 2027 verlängert. Der gute Zustand bezieht sich sowohl auf die Gewässerchemie als auch auf die Gewässerstruktur. Für alle Gewässer, die keinen guten ökologischen Zustand erreichen, bedeutet dies, dass sie bis 2027 renaturiert werden müssen. Die Pflicht trifft den Gewässerunterhaltspflichtigen, für Gewässer 2. Ordnung also die Gemeinden. Sie erhalten für entsprechende Maßnahmen derzeit 85 % Zuschuss aus Landesmitteln.
https://www.umweltbundesamt.de/wasserrahmenrichtlinie
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wasserboden/wrrl/
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/fliessgewaesserschutz
https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/fluesse/wrrl.html
Unterzeichnet von:
Renate Rastätter, Christine Weber, Christine Großmann
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