Spielstraßen-Angebot ausbauen und temporäre Spielstraßen regelmäßig anbieten

Antrag – zur Vorberatung im Jugendhilfe- und im Planungsausschuss

  1. Die Stadtverwaltung führt mindestens einmal jährlich eine Aktion zur Eroberung des Straßenraums durch Kinder durch. Dabei sollen im Aktionszeitraum insbesondere temporäre Spielstraßen mit amtsübergreifender Unterstützung gemeinsam mit der Stadtgesellschaft stadtweit errichtet werden.
  2. Die Stadtverwaltung treibt an den Orten, an denen im Aktionszeitraum temporäre Spielstraßen errichtet waren, deren dauerhafte Einrichtung als Straßenraum ohne Auto- und Fahrradverkehr voran.
  3. Sofern die Widmung als Spielstraße nicht dauerhaft möglich ist, werden temporäre Spielstraßen eingerichtet. Diese können auf bestimmte Tageszeiten, auf bestimmte Wochentage und/oder bestimmte Monate beschränkt errichtet wer-den (z.B. März-November, während der Sommerferien oder an einem regelmäßigen Wochentag z.B. 15-19 Uhr). Ist auch eine temporäre Spielstraße nicht möglich, soll an der Stelle zumindest ein verkehrsberuhigter Bereich (welcher umgangssprachlich als „Spielstraße“ bezeichnet wird) entstehen.

Begründung / Sachverhalt

Wie wichtig die Bewegung und das Spiel an der frischen Luft besonders für die Kinder ist, haben Eltern erneut in Zeiten der beschränkten Ausgangsgebote während der Corona-Pandemie gesehen. Doch (temporäre) Spielstraßen bieten nicht nur Kindern einen wertvollen Begegnung- und Bewegungsraum. Sie dienen als Gelegenheit, Nachbar*innen kennen zu lernen und mit Menschen im Quartier Netzwerke zu knüpfen. Das führt zur gegenseitigen Unterstützung im Quartier, mehr Nähe und zwischenmenschlichen Austausch. Zu unterscheiden sind die Spielstraßen, also Fahrbahn zur ausschließlichen Nutzung für das Spiel und Aufenthalt ohne Rad- oder Autoverkehr, von den verkehrsberuhigten Bereichen: Da ist Fahrzeugverkehr weiterhin erlaubt, allerdings nur im Schritttempo und Fußgänger*innen und Kinder haben Vorrang.

Die im Rahmen der Europäischen Mobilitätswochen 2021 durchgeführte Mitmachaktion „Karlsruhe spielt!“ war ein voller Erfolg. Über das Stadtgebiet verteilt sind 35 temporäre Spielstraßen entstanden. Verschiedene Träger*innen
und Familien haben mittels Patenschaft am Tag der Auto- und Radverkehrssperrung dort ein Spiel- und/oder Bewegungsangebot zur Verfügung gestellt. Auch die Stadt München hat bereits sog. Sommerstraßen eingeführt, um
jedes Jahr im Sommer Aktionsflächen anbieten zu können. Vorschläge für diese Aktionsflächen kommen aus den Stadtteilen und aus der Bürgerschaft.[1]

Auf Rechtsgrundlage der Spielstraßen, welche die ausschließliche Nutzung der Fahrbahn für das Kinderspiel vorsieht, können auch temporäre Spielstraßen errichtet werden. Durch Anbringen eines Zusatzschilds werden die Verkehrsteilnehmenden informiert, wann die Fahrbahn ausschließlich dem Kinderspiel und damit auch der Begegnung im Quartier zur Verfügung steht. Dabei sollten auch die Bereiche des ruhenden Verkehrs für Spiel und Aufenthalt freigegeben werden. Bei länger als einen Tag andauernden Veränderungen des Verkehrsraumes ist schließlich auch das Ein- und Ausparken auf längere Zeit nicht möglich. Ebenso wird Sachschäden z.B. beim Ballspiel vorgebeugt.

Diese Möglichkeiten sollen im Stadtgebiet verstärkt genutzt werden und im Zuge einer mindestens jährlich stattfindenden Aktion von der Stadt mit der Unterstützung aller zuständigen Ämter vorangetrieben werden.

[1]https://www.muenchen.de/freizeit/aktuell/temporaere-fussgaengerzonen-weitere-sommerstrassen-kommen.html

Unterzeichnet von:
Jorinda Fahringer, Verena Anlauf, Renate Rastätter, Johannes Honné, Aljoscha
Löffler, Dr. Iris Sardarabady, Benjamin Bauer


Am 22.02.2022 kam der Antrag wieder auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung.
Er wurde von uns nach den Vorberatungen im Punkt 2 umformuliert.
Das Ergebnis der Beratungen ist nun:
1. Die Aktion „Karlsruhe spielt!“ wird jährlich durchgeführt und weiterentwickelt.
2. Von der Aktion 2021 wird bei drei Bereichen die Umwidmung in verkehrsberuhigte Bereiche begonnen.
3. Die Idee von „Sommerstraßen“ wird im Rahmen der aktuell in Planung befindlichen Reallaboren in der Innenstadt weiterverfolgt und dann je nach Ressourcen und rechtlichen Möglichkeiten weiterverfolgt. Immerhin.

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