GRÜNE fragen nach dem Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Karlsruhe
Mit einer Anfrage fordert die grüne Fraktion eine Bestandsaufnahme über die bestehenden und geplanten Maßnahmen zur naturnahen Umgestaltung der Karlsruher Fließgewässer und Seen.
Die GRÜNEN verweisen darauf, dass die Kommunen bis spätestens 2027 verpflichtet sind, alle Gewässer zu renaturieren, die bislang noch keinen guten ökologischen Zustand erreicht haben.
„Während Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie die Waldentwicklung im öffentlichen Interesse stehen, findet die Entwicklung der Gewässer weit weniger Aufmerksamkeit“, so Stadträtin Renate Rastätter, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion. „Durch den Klimawandel verändert sich der Wasserhaushalt durch Starkregenereignisse und Hitzeperioden sowie die Lebensgemeinschaften in den Gewässern. Deshalb ist der Schutz aller Oberflächengewässer auch unter dem Gesichtspunkt des Hochwasserschutzes und der Karlsruher Klimaanpassungsstrategie immer wichtiger.“
Christine Weber, naturschutzpolitische Sprecherin, erläutert: „Wir fragen nach der Beurteilung der bisherigen Maßnahmen und nach weiteren Abschnitten von Fließgewässern und Seen, an denen es aus naturschutzfachlicher Sicht zusätzliche Potenziale für eine naturnahe Umgestaltung gibt. Wir wollen auch wissen, welche Wassereinleitungen es in Fließgewässer und Seen gibt und wie gewährleistet wird, dass dadurch die Wasserqualität und das ökologische Gleichgewicht nicht beeinträchtigt werden.“
Die beiden Stadträtinnen betonen, dass die Stadtverwaltung, insbesondere das Tiefbauamt und das Umweltamt, bereits seit Jahren bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie aktiv sind. Aktuell sei die Weiterentwicklung des Hochwasserschutzes an der Alb eine große Herausforderung. Denn die Hochwasserereignisse der jüngsten Zeit hätten gezeigt, dass die bisherige Planung der drei Retentionsräume Weiherwald, Salmenwiesen und Oberwald künftig nicht ausreichen werden, um Anlieger*innen zu schützen.
Die GRÜNEN wollen auch wissen, in welchem Umfang Mittel für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie erforderlich sind. „Die Maßnahmen, die die Stadt bereits auf Grundlage der Wasserrahmenrichtlinie sowie der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie umsetzt, benötigen eine entsprechende finanzielle Ausstattung und Flächen, die in Karlsruhe immer knapper werden. Im Zusammenhang mit dem anstehenden Doppelhaushalt 2022/23 ist es deshalb wichtig, hierzu die nötigen Informationen zu bekommen“, so Weber und Rastätter abschließend.
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