Antrag zur öffentlichen Vorberatung im Fachausschuss
Die Verwaltung weitet die Zeiten der regulären Verkehrsüberwachung auf die morgendlichen Hauptverkehrszeiten aus.
Begründung/Sachverhalt |
Aktuell wird der ruhende Verkehr montags bis samstags von 8.30 Uhr bis 20.30 Uhr kontrolliert. Dazu kommen Schwerpunktkontrollen in den Zeiträumen von 6.30 Uhr bis 23.30 Uhr. Dadurch ist die Effizienz der Kontrollen sehr gering und es bleibt nahezu folgenlos, wenn außerhalb der normalen Dienstzeiten der Verkehrsüberwachung illegal geparkt wird.
Genau zur morgendlichen Hauptverkehrszeit (6.00 Uhr bis 8.00 Uhr) wird also nur selten kontrolliert. Dabei sind hier die meisten Menschen gleichzeitig unterwegs, egal mit welchem Verkehrsmittel. Insbesondere Schüler*innen sind auf sichere Rad- und Fußwege und übersichtliche Kreuzungsbereiche angewiesen.
Ebenso betrifft dies Arbeitnehmer*innen, Studierende, Auszubildende u.v.m., die nicht mit dem Pkw unterwegs sind. Dies sind nach aktuellen Modal Split-Befragungen gut zwei Drittel der Karlsruher*innen, also eine deutliche Mehrheit.
Es sollte also im Sinne der Bevölkerung sein, dass zu den Stoßzeiten die größten Konflikte im Straßenverkehr minimiert werden. Dabei spielen ausgeweitete Kontrollen und das Abschleppen von behindernd geparkten Fahrzeugen eine wichtige Rolle.
Unterzeichnet von:
Aljoscha Löffler, Johannes Honné, Jorinda Fahringer,
Christina Bischoff, Verena Anlauf
Der Antrag wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 8. Februar unter TOP 2 behandelt. Wir hatten den Antrag gestellt, da wir auf Grund einer früheren Information der Stadtverwaltung davon ausgehen mussten, dass die Kontrollen des ruhenden Verkehrs in der Hauptverkehrszeit nur vereinzelt und nicht regelmäßig stattfinden. Dies wurde mit der Stellungnahme der Verwaltung zur Hauptausschusssitzung jedoch korrigiert. Daher wurde der Antrag für erledigt erklärt.
Siehe auch Stellungnahme im Gemeinderat vom 25.01.2022.
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