Aktivierung, Teilhabe und Tagesstrukturierung für Menschen in Grundsicherung

Anfrage:

  1. Wie stellt sich die Entwicklung im Bereich Aktivierung, Teilhabe und Tagesstrukturierung für Menschen in Grundsicherung seit der ersten Beratung von 2008 im Sozialausschuss „Projekt Aktivierung nach § 11 Sozialgesetzbuch (SGB) XII“ dar?
    Dabei legt die Antwort einen Schwerpunkt auf die Themen
    a) Worin liegt momentan die soziale Bedeutung der vorhandenen Angebote im Bereich der
    Aktivierung?
    b) Welchen Umfang und welche soziale Bedeutung hat der Bereich der aufsuchenden Sozialarbeit
    entsprechend dem Beschluss des Sozialausschuss aus dem Jahr 2008?
  2. Wie hoch ist der Bedarf für aktivierende und tagesstrukturierende Angebote für Menschen in Grundsicherung momentan und inwiefern decken diese Angebote den Bedarf?
  3. Bei einem möglicherweise nicht ausreichenden Bedarf: Wie kann mit dieser Lücke jetzt und perspektivisch umgegangen werden und was sind die jeweiligen Auswirkungen? Welche Ressourcen würden benötigt
    werden?
  4. Wie wird die Entwicklung der Bedarfe zukünftig angesichts des demographischen Wandels aussehen?

Sachverhalt / Begründung:

Seit vielen Jahren gibt es einige Angebote der Beschäftigung und Teilhabe für Menschen in Grundsicherung.

Zur Erläuterung aus der Beschlussvorlage des Sozialausschusses vom
05.11.2008:

„Seit der Einführung des SGB XII im Jahre 2005 erhielt das Sozialamt unter anderem den gesetzlichen Auftrag, Menschen hinsichtlich ihrer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kostenlos und trägerneutral zu beraten, zu unterstützen und präventive Hilfe zu leisten. Angesprochen sind hierbei jene Menschen, die Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen und ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.
(Hervorhebung Grüne Fraktion)

Aufgrund des demographischen Wandels wird insbesondere die Anzahl der Rentner*innen und aufgrund der steigenden Altersarmut die Anzahl der Rentner*innen in Grundsicherung sehr deutlich steigen.

Viele Menschen z.B., diejenigen, die lange Arbeitslosengeld 2 erhielten und über das Jobcenter Stadt Karlsruhe und die Stadt durch Arbeitsgelegenheiten und KommBe-Stellen (Kommunale Beschäftigung) Tagesstrukturierung und Teilhabe erhielten, werden ohne Angebote bei Beginn der Rente abrupt sich selbst überlassen. Gefahren sind dann Vereinsamung, der Rückfall in alte Gewohnheiten (z.B. bei trockenen Alkoholiker*innen, die Gefahr wieder zum Alkohol zu greifen) und die Zunahme psychischer Erkrankungen. Hinzu kommt der finanzielle Einschnitt, der bei einer Arbeitsgelegenheit rund 50 % des Einkommens betragen kann. Viele Menschen in der Grundsicherung benötigen außerdem Hilfe, z.B. beim Ausfüllen von Anträgen.

Zur weiteren Erläuterung aus der Beschlussvorlage für den Sozialausschuss vom 5.11.08, eine Vorlage, die wir weiterhin für unterstützenswert halten:

„Das Sozialamt der Stadt Karlsruhe definiert Aktivierung für sich folgendermaßen:

„Aktivierung bedeutet, alles zu unternehmen, um eine weitere Abwärtsspirale zu verhindern und, soweit möglich, eine Besserung, Stabilisierung oder Verselbstständigung der Leistungsberechtigten zu erreichen.“

Seit der Einführung des SGB XII im Jahre 2005 erhielt das Sozialamt unter anderem den gesetzlichen Auftrag, Menschen hinsichtlich ihrer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kostenlos und trägerneutral zu beraten, zu unterstützen und präventive Hilfe zu leisten. Angesprochen sind hierbei jene Menschen, die Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen und ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.

Längst vorbei sind die Zeiten, als Hilfeempfänger/-innen noch als Bittsteller beim Sozialamt vorsprachen. Heute beraten die Mitarbeiter/-innen des Sozialamtes die Hilfesuchenden individuell. Die persönliche Situation der, bzw. des Einzelnen steht im Vordergrund. Ziel ist es, durch Stärkung der Selbsthilfe ein Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und individuelle Notlagen zu überwinden. Dies bedeutet auch für die Mitarbeiter/-innen des Sozialamtes ein Umdenken. Wo früher nur finanzielle Hilfen ausbezahlt oder verwaltet wurden, wird jetzt versucht, den Menschen und dessen Umfeld in den Mittelpunkt zu stellen.

Die Mitarbeiter/-innen bieten in der Regel bei Neuanträgen einen Hausbesuch an. So ist es möglich, sich ein realistisches Bild der Lebensumstände zu verschaffen. Diese neue Sichtweise erfordert Engagement – von beiden Seiten.“

Unterzeichnet von: 

Verena Anlauf, Michael Borner, Jorinda Fahringer

Zur Gemeinderatssitzung am 24.01.2023 wurden unsere Fragen beantwortet.

Die Antwort auf unsere Anfrage ist für uns bedeutsam: Die Stadt schreibt, dass die Angebote zur Aktivierung – z.B. in Werkstätten – für Menschen in Grundsicherung (erwerbsunfähige Menschen und Rentner*innen) momentan ca. 150 Menschen betrifft, 100 Menschen wurden vor Corona zu Hause aufgesucht. Die Angebote geben den Menschen die Möglichkeit zur sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe in Karlsruhe. Die Anzahl der Bezieher*innen von Grundsicherung wird angesichts des demographischen Wandels deutlich zunehmen und vor allem unter Senior*innen wird die Altersarmut stark ansteigen. Die Angebote der Aktivierung helfen gegen Einsamkeit, die bei leerem Geldbeutel und im Alter stark ansteigt. Wir bleiben dran.

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