Warum muss bei der Müllentsorgung überhaupt etwas geändert werden?
Aufgrund einer Gesetzesänderung im Verpackungsgesetz (VerpackG) muss die Stadt Karlsruhe vereinfacht gesagt die Betreiber Dualer Systeme (BDS) direkter an der Entsorgung von Leichtverpackungen (LVP) beteiligen. Dies bedeutet in der Praxis, dass zukünftig die BDS die Entsorgung von „Grüner Punkt“-Verpackungen übernehmen wird.
Welche Mülltonnen sind von der Änderung betroffen?
Die Neuregelung betrifft ausschließlich die rote Tonne. Bei allen anderen Mülltonnen (schwarz, grün, blau) ändert sich nichts. Auch an den Abholtagen oder den Rhythmen wird sich insgesamt nichts ändern.
Was ändert sich, wenn die Betreiber Dualer Systeme (BDS) den Leichtverpackungsmüll entsorgen?
Die BDS sind nur verpflichtet, sogenannte Leichtverpackungen (LVP) zu entsorgen. Das sind die Müllanteile, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind.
Bisher dürfen in der roten Tonne aber auch die sogenannte „stoffgleiche Nichtverpackungen“ (SNVP) entsorgt werden. Damit sind zum Beispiel eine Zahnbürste aus Plastik oder eine Bratpfanne aus Aluminium gemeint – also alltägliche Gegenstände, die aus den gleichen Materialien bestehen wie die LVP.
Wenn die BDS die Entsorgung in gewohnter Weise fortführen sollen, bedeutet dies, dass sie mehr tun müssen, als gesetzlich für sie vorgeschrieben ist. Diesen Mehraufwand werden die BDS der Stadt und somit den Bürger*innen in Rechnung stellen.
Welche Alternativen lagen dem Gemeinderat vor?
Der Gemeinderat hat am 28. März 203 mit sehr knapper Mehrheit entschieden, dass Karlsruhe bei dem bisherigen System der roten Tonne bleiben und nicht die gelbe Tonne einführt.
In der roten Tonne werden die Leichtverpackungen (LVP) und die stoffgleiche Nichtverpackungen (SNVP) entsorgt. Da dies mit Mehrkosten für die neuen Betreiber verbunden ist, kommen bei dieser Variante Kostenerhöhungen von geschätzten 600.000 € auf die Bürger*innen zu.
In der gelben Tonne werden ausschließlich die Leichtverpackungen (LVP) entsorgt. Bei diesem Vorgehen werden die stoffgleichen Nichtverpackungen (SNVP) durch die Bürger*innen entweder im Restmüll entsorgt (wie z.B. die Zahnbürste) oder können beim Wertstoffhof abgegeben werden (wie die Bratpfanne). Zudem wollte die Stadt noch über gesonderte Sammlungen von SNVP nachdenken und in einem Pilotprojekt testen. Bei dieser Variante wäre der städtische Haushalt um 2.400.000 € entlastet worden.
Was ändert sich, egal welche Tonnenfarbe es geben wird?
Ein Hauptziel des Verpackungsgesetzes (VerpackG) ist es, eine höhere Recyclingquote zu erreichen. Fehleinwürfe werden von den Betreibern Dualer Systeme (BDS) nur in geringem Maße toleriert.
Zurzeit liegt die Quote der Fehleinwürfe jedoch bei ca. 50%.
Wird bei der Abholung des Mülls in Zukunft durch Augenscheinprüfung festgestellt, dass nicht sauber genug getrennt wurde, kann die Abholung des Abfalls verweigert werden. Die Eigentümer*innen der Mülltonne müssen dann den Müll wieder aus der Tonne entfernen und sauber trennen. Erst dann wird der Müll ordnungsgemäß entsorgt.
Wird es für mich teurer oder billiger?
Durch die Beibehaltung der roten Tonne, kann es teurer werden. Es wird eine Kostensteigerung von ca. 600.000 € angenommen. Wie dies auf die einzelnen Haushalte umgelegt wird, ist zurzeit noch unklar.
Bei Einführung der gelben Tonne, würden die Müllgebühren vermutlich gleichbleiben. Durch die neue Handhabung sollte ein Teil des bisher in der Wertstofftonne entsorgten Mülls, die stoffgleichen Nichtverpackungen, in die schwarze Tonne umgeleitet werden. Da dieser Anteil unter 10 % liegt, wird es dadurch vermutlich keine Kostensteigerung geben.
Abkürzungen – von AfA bis VerpackG
AfA Amt für Abfallwirtschaft à jetzt TSK Team Sauberes Karlsruhe
BDS Betreiber Dualer Systeme
LVP Leichtverpackungen
örE öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
PPK Papier, Pappe und Kartonagen
SNVP stoffgleiche Nichtverpackungen
TSK Team Sauberes Karlsruhe (vormals AfA – Amt für Abfallwirtschaft)
VerpackG Verpackungsgesetz
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