Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen fordert die GRÜNE Fraktion in einem Antrag an den Karlsruher Gemeinderat.
„Während bei der Stadt Karlsruhe die gesetzliche Beschäftigungsquote von Behinderten immer erfüllt wurde, stellt sich das Bild bei den städtischen Gesellschaften unterschiedlich dar. Einige städtische Gesellschaften erfüllten die vorgegebene Beschäftigungs-quote nicht, so dass hier eine Ausgleichsabgabe anfiel. Diese erreichte im Jahr 2014 einen neuen Höchstwert von ca. 76 000 €. Die im Jahr 2014 entrichtete Ausgleichsabgabe entspricht 29 anrechnungsfähigen Pflichtplätzen“, so der sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion, Stadtrat Michael Borner.
Die Zahlung einer Ausgleichsabgabe kann nur eine Übergangssituation sein. „Stattdessen sollten die städtischen Gesellschaften im Bewusstsein ihrer sozialen Verantwortung als öffentliche Arbeitgeberinnen alle Anstrengungen unternehmen, um die gesetzliche Beschäftigungsquote zu erfüllen. Sie können in vielerlei Hinsicht davon profitieren, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Wer Inklusion lebt, gewinnt: Vielfältige Teams sind kreativer. Sie schaffen ein besseres Betriebsklima und sichern den Ruf von Unternehmen als attraktive Arbeitgeberinnen“, so der sozialpolitische Sprecher Stadtrat Alexander Geiger.
Die GRÜNEN fordern deshalb in ihrem Antrag, dass die Stadt Karlsruhe mit den Gesellschaften und den Unternehmen jeweils ein unternehmensspezifisches Konzept erarbeitet, mit dem Ziel die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote von 5 % für schwer behinderte Menschen zu erreichen.
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