Wirkt die Mietpreisbremse in Karlsruhe?

Beitrag für die Stadtzeitung von Michael Borner

Seit dem 01.11.2015 gilt in Karlsruhe die Mietpreisbremse. Demnach darf eine Miete bei Neuvermietungen maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, die in Karlsruhe auf Basis des Mietspiegels bestimmt wird. Ausnahmen gibt es nur für Neubauten, bei umfassenden Modernisierungen oder über dem Mietspiegel liegenden Bestandsmieten. 

Immer noch zu hohe Mieten
Recherchen der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion ergaben, dass in Karlsruhe auf dem freien Immobilienmarkt oftmals Mietwohnungen zu deutlich überhöhen Mietpreisen angeboten werden. So wie z. B. eine 2-Zimmer-Wohnung in der Oststadt, die zu einem Quadratmeterpreis von 20,83 € annonciert wird. Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt hier bei 10,95 €. Oder eine 1-Zimmer Wohnung in der Weststadt für 23,21 €/qm (Vergleichsmiete 14,60 €).

Die Mieten steigen weiter
Überhöhte Mieten in Karlsruhe haben eine doppelt schädliche Wirkung: Zum einen führen sie zu einer sozialen Auslese, durch die sich Normalverdienende bald keine Wohnung im Stadtgebiet mehr leisten können. Und zum anderen besteht eine schädliche Wirkung in der Rückkopplung auf den Mietspiegel, durch welche die Vergleichsmieten immer weiter nach oben getrieben werden.

 
Die Mietpreisbremse evaluieren!
Somit drängt sich die Frage auf, ob die 2015 eingeführte Mietpreisbremse überhaupt Wirkung gebracht hat.
Kontrolliert die Stadt die Einhaltung der Mietpreisbremse und in welchem Umfang?
Werden Wohnungssuchende bei der Einforderung ihrer Rechte durch die Stadtverwaltung, durch eine Anlaufstelle oder Hotline unterstützt?

Bundesrecht verbessern
Neben der Stadtverwaltung sehen wir aber auch die (neue) Bundesregierung im Spätjahr in der Pflicht. Die jetzige Bundesregierung betreibt mit ihrer angeblichen Mietpreisbremse Augenwischerei: Mieterinnen und Mieter werden nicht geschützt, Mieten nicht zuverlässig gebremst. Wir GRÜNE fordern daher, dass die Mietpreisbremse deutlich nachgeschärft wird, Ausnahmen zurückgenommen und eine Auskunftspflicht festgeschrieben wird. Vermieter*innen müssen dazu verpflichtet werden, überhöhte Mieteinnahmen rückwirkend an ihre Mieter*innen zurück zu zahlen. Offenbar werden viele Vermieter*innen erst dann das neue Gesetz einhalten.
Wo Mietpreisbremse draufsteht, muss auch Mietpreisbremse drin sein!

Michael Borner,
Stadtrat

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