Die „Grundsätze für die Förderung von Bürgerzentren in Stadtteilen“ werden geändert. Beim Mietkostenzuschuss wird künftig ein Zuschuss zu den Kosten für Erstausstattung nicht mehr ausgeschlossen.
Sachverhalt/Begründung
Am 3.3.2015 hat der Gemeinderat die „Grundsätze für die Förderung von Bürgerzentren in Stadtteilen“ beschlossen. Mit diesen Grundsätzen wurde ein wichtiger Grundstein für die Weiterentwicklung der Bürgerzentren gelegt.
Die Grundsätze zur Förderung haben sich bewährt und zur Stärkung des gesellschaftlichen Engagements in den Stadtteilen beigetragen. In Zusammenhang mit dem Bau des neuen Bürgerzentrums in Mühlburg hat sich jedoch ein Förderungsausschluss als problematisch erwiesen. Die Grundsätze schließen derzeit Zuschüsse zu den Kosten für eine Erstausstattung aus.
Damit das Bürgerzentrum Mühlburg seinen Betrieb aufnehmen und durchführen kann, ist eine Erstausstattung (Tische, Stühle, Schränke, Geschirr, Pin-Wand, Flip-Chart etc.) notwendig. Die erforderlichen Mittel kann der Verein aber nicht aufbringen. Die GRÜNE Fraktion beantragt daher eine Änderung der Grundsätze, damit Anschaffungen, die für den Betrieb der Bürgerzentren notwendig sind, zukünftig gefördert werden können.
In den Haushaltsberatungen wurden bereits mehrmals Transferaufwendungen für Umzüge und Ausstattungen von Vereinen bewilligt. Der GRÜNEN Fraktion ist es wichtig, dass die Bürgervereine und Bürgerzentren hier genauso gut behandelt werden wie andere Vereine, die einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten.
Unterzeichnet von:
Dr. Ute Leidig, Johannes Honné, Ekkehard Hodapp und Grüne Fraktion
Erik Wohlfeil und KULT Fraktion
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 11.12.2018
Aus dem Gemeinderat vom 11.12.2019:
Unser Antrag fand die Zustimmung der Stadtverwaltung und bei der nächsten GR-Sitzung wird die geänderte Satzung neu vorgelegt.
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